Hallo,
ich habe bei Frag einen Anwalt folgendes Problem gelesen: Ein Käufer fährt ein Motorrad Probe. alles ist in Ordnung, sprich das Fahrzeug fährt anstandslos. Dann wird der Kaufvertrag unterschrieben und man einigt sich auf ein Abholungsdatum, das 12 Tage in der Zukunft liegt. In dieser Zeit sind keinerlei Veränderungen an dem Motorrad vereinbart.
Am Abholtermin findet die Vertragserfüllung statt und der vollständige Kaufpreis wird gegen Übergabe des Motorrads ausgehändigt. Bereits auf der Überführungsfahrt, nach 6 Kilometern, hält der Käufer an, weil das Motorrad kaum Leistung entfaltet und beim Absteigen fällt auf, dass die Auspuffrohre glühen.
Beim Vertrag ist die Sachmangelhaftung ausgeschlossen worden.
Nun Frage ich mich, ob der Verkäufer überhaupt seinen Vertragspflichten nachgekommen ist?
augenscheinlich ist die Sache nicht mehr in selbem Zustand wie bei Unterzeichnung des Vertrags. Meines Erachtens lässt sich aus der Art des Schadens, bzw. der kurzen Strecke eine andere Beschaffenheit der Sache, der getroffenen Vereinbarung entgegenstehend, begründen. Diese war bereits vor Gefahrenübergang vorhanden.
Probleme im Nachweis sind natürlich zu erwarten.
Was sagt ihr dazu?
Das hier ist eher ein Kommentar, aber den kann man offensichtlich nicht an eine Frage anhängen…
Abgesehen von der rechtlichen Frage wäre es doch erstmal interessant, was genau an dem Motorrad nun kaputt gegangen ist, und wie es dazu kam. Daß zwischenzeitlich jemand daran rumgespielt hat, finde ich ganz und gar nicht äh… augenscheinlich. Wenn das so wäre, müßte ich ja alle paar Wochen Anzeige wegen Sabotage erstatten, weil irgendwas, das abends noch einwandfrei funktionierte, am nächsten Morgen nicht mehr funktioniert.
Mir fallen gleich ein paar Dinge ein, die deine Symptome erklären könnten, und die über Nacht (oder nach der ersten Fahrt nach langem Stand der Maschine) auftreten können.
In dem Fall kann man dem Verkäufter nicht vorwerfen, er hätte was an dem Motorrad verändert.
Aber mich interessiert nun auch, wie die rechliche Lage aussieht.
Hallo!
Also grundsätzlich bedeutet das, was ich geschrieben habe nicht, das jemand manipuliert haben muss. Es geht mir hauptsächlich darum, ob der Zustand des Fahrzeugs, mit oder ohne Verkäuferwissen, nicht schon einen Unterschied macht, da nach §433 BGB die Sache Mangelfrei, bzw. im Zustand der Probefahrt zu übergeben ist.
Dies würde ich hier verneinen, da das Motorrad nach der Beschreibung ab dem ersten Meter schon nicht mehr so fuhr wie bei der Probefahrt.
Nach den Ausführungen des des Problembehafteten scheint die Zündung nicht richtig zu funktionieren und Benzin im Auspuff zu verbrennen, daher wäre der Auspuff so heiß geworden.