Hallo,
haben am Samstag ein Auto privat verkauft, haben dazu den Vertrag vom ADAC genutzt. Dieser enthält die Klausel das dass Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird.
Heute meldet sich der Käufer, es sei angeblich die Kupplung kaputt und fordert Geld für die Reparatur zurück. Kann der Käufer sowas einklagen. Was nun?
Für schnelle Antworten wäre ich dankbar.
Hallo
Beim Handel zwischen Privatleuten gilt eine Gewährleistungszeit von bis zu zwei Jahren. Das betrifft sowohl neue als auch gebrauchte Waren. Es hat nichts mit einem ADAC Kaufvertrag zu tun.
Grundsätzlich ist bei einem Kaufvertrag die Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben. (§ 434 BGB - Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.) Hier kann also niemand, auch nicht mit einer Ausschlussklausel, einfach etwas Ausschließen.
Auch die Tatsache, dass gebrauchte Gegenstände Gebrauchsspuren haben können, darf keinen Mangel darstellen. Soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder ein Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, darf der Kunde somit ein funktionierendes und im weitesten Sinne mängelfreies Gerät erwarten.
Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit, bzw. einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich.
Nachdem der Käufer den Mangel nach so kurzer Zeit bemerkt hat, ist davon auszugehen, dass es sich um einen „Verborgenen Mangel“ handelt. Sie sind nun verpflichtet den Mangel zu einem vereinbarten Termin auf Ihre Kosten in einem angemessenem Zeitraum beheben zu lassen. Sollten Sie dem nicht zustimmen, müssen Sie das Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer ALLE entstandenen Kosten zurück erstatten.
Ein Tip:
Entschuldigen Sie Sich am schnellsten Wege beim Käufer für die entstandenen Probleme bzw. Missverständnisse und kommen die ihm mit einer freundlichen Geste entgegen. Sie würden jede Verhandlung verlieren und müssen auch noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten des Gegners tragen.
Mit freundlichen Grüßen
DI Klaus R. Tiefenbacher
Also mein Mann war sich über keinerlei Mängel im klaren und ist der Meinung das dort auch nichts kaputt ist. Ein Problem kommt noch dazu, der Käufer hat sich am Samstag Abend noch gemeldet weil ihm wohl jemand in das parkende Auto gefahren ist und aus irgendeinem Grund die Polizei nicht dazu rufen konnte. Das ist alles etwas komisch das jetzt auf einmal etwas kaputt sein soll.
Hatte da noch was falsch geschrieben am Anfang, nicht die Kupplung sei kaputt sondern die Schwungscheibe sei kaputt und soll 1500 € Reparatur kosten
Hallo
Treffen Sie sich mit dem Käufer und lassen Sie Sich den defekten Bauteil zeigen. Nehmen Sie mindesten einen Zeugen (an besten einen Mechaniker) mit und machen Sie Bilder. Der Verkäufer muss Ihnen auch die Möglichkeit geben sich vom Sachverhalt einen Eindruck zu verschaffen, um ggf. die Reparatur zu organisieren.
Sie haben auch noch immer die Möglichkeit den Fall mit einem auf Gewährleistungsrecht spezialisierten RA zu besprechen und einen „Gerichtlich beeideten Sachverständigen“ hinzu zu ziehen. Dieser prüft den Fall und muss vor Gericht dann beweisen können, dass der Defekt vor Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war. Das Gericht entscheidet nur auf Grund von Beweisen und Fakten.
Versuchen Sie positiv zu denken 
Mit freundlichen Grüßen
DI Klaus R. Tiefenbacher