Hallo,
wenn ein altes Auto verkauft werden soll, das nicht mehr durch die HU gekommen ist wegen etlichen erheblichen Mängeln - sollten diese beim privaten Verkauf alle angegeben werden? Oder was wären mögliche Konsequenzen, wenn der Verkäufer sie verschweigt - und lassen sich evtl. Ansprüche daraus vertraglich ausschließen?
Es läßt sich ja nicht leugnen, dass dem Verkäufer die Mängel bekannt waren - möglicherweise wird der Käufer sogar darauf aufmerksam, wenn er beim gleichen Prüfer vorstellig wird.
das ist ganz einfach:
Entweder legt man alles offen, was man selber weiß.
Oder man lebt mit der Gefahr, dass man wegen der verschwiegenen Mängel haften muss.
DEN Ärger, sich nach Monaten mit einem geprellten Käufer und seinem Anwalt herumschlagen zu müssen, solltest du dir unbedingt sparen.
du verkaufst zum allerersten mal ein auto, richtig? stell dich darauf ein, dass jeder interessent den tüv-mängelbericht sehen will, da brauchst du gar nichts sagen und nur mit dem kopf nicken, wenn der preis noch weit unter keller-niveau fällt.
die einzigen, die nicht danach fragen, sind die autokärtchen-händler. wenn die mit dir fertig sind, hast du allerdings noch geld draufgelegt, bevor sie deine karre auf den hänger laden und abrauschen.
einen blechhaufen an den schrottplatz verkaufen ist was anderes als ein ‚bastlerfahrzeug mit mehreren mängeln‘ oder ein ‚luxuswagen, tüv abgelaufen‘.
man haftet als verkäufer dafür, dass die ware dem entspricht, was man im/beim kaufvertrag beschrieben hat. und ererst recht haftet man, wenn man mängel nachweislich in betrügerischer absicht arglistig verschweigt.