Hallo,
Als Selbstständiger mit derzeit geringer Auftragslage müssen die nächsten beiden Monate überstanden werden. D.h. ein Auftrag ist in Sicht allerdings, kann mittler Weile die Miete nicht mehr gezahlt werden. Eine kurzfristige Verschuldung bleibt nicht aus.
Familienangehörige würden eine vorübergehend Summe überweisen (Mit Rückzahlungswunsch), -
oder man öffnet einen Kredit (z.b. Dispo).
Zwar kann mit angedeuteten Auftragsvolumen die Kosten des Kredites gedeckt werden, allerdings besteht die Frage welcher sich Form der Verschuldung (privat oder bei einer Bank) steuerlich besser auswirkt.
Da insbesondere und lustiger Weise das Finanzamt der Größe Gläubiger ist - aufgrund des vorletzten Jahres. Sollte dann doch zu dem eine Schundung beantragen werden? Einen Steuerberater kann derzeit nicht gerfragt werden; da dieser nicht bezahlt werden kann. -oder?
Am Anfang der Kariereleiter rutscht man nur ab, scheinbar!
(Freiberuflicher Restaurator, ein Mann unternehmen, seit 2 1/2Jahren Selbstständig und bis auf dieses Jahr gut beschäftigt, Kiel S-H)
Eine Antwort würde sehr hilfreich sein, Danke
Als Selbstständiger mit derzeit geringer Auftragslage müssen
die nächsten beiden Monate überstanden werden. D.h. ein
Auftrag ist in Sicht allerdings, kann mittler Weile die Miete
nicht mehr gezahlt werden.
Du kannst bei Bedürftigkeit Hartzgeld beantragen (auch als Selbstständiger).
Eine kurzfristige Verschuldung bleibt nicht aus.
Das nach dem ehemaligen vorbestraften VW- Angestellten benannte Geld muß nicht zurückgezahlt werden.
Einen Steuerberater kann derzeit nicht gerfragt werden; da dieser
nicht bezahlt werden kann. -oder?
Aus meiner Sicht ist es grob fahrlässig, ohne eigene Ahnung von Steuern ohne StB gewerblich oder freiberuflich tätig zu sein…
Eine Antwort würde sehr hilfreich sein, Danke
-Von uns (Bank) würdest Du kein Geld bekommen (Ausfallrisiko zu hoch). Für uns wäre es (offen gesprochen) ein k.o.- Kriterium, daß Du in guten Zeiten einfach alles Geld verballert hast, anstatt Geld für die Steuerzahlung zurückzulegen.
-Kreditaufnahme in der Familie ist extrem riskant, wenn die Rückzahlung nicht gewährleistet ist. Damit störst Du nachhaltig den Familienfrieden. Gehe lieber über Kredit- Plattformen wie z.B. auxmoney. Dann schaut bei Zahlungsausfall wenigtens Deine Familie nicht in die Röhre, sondern „nur“ Dritte.
Erdbeerzunge
Danke Erdbeerzunge,
zugegeben hätte ich mir meine Beruflichen Werdegang anders vorgestellt, - und wie es vielleicht in vielen Berufspaten so ist, wird man ohne großer Kenntnis auf den Markt geschmissen. Eine Ausbildung als Steuerfachkraft war nicht inklusive! Verurteile mich nicht so hart!
Zur Verschuldung führten mehrere Faktoren - inklusive die Tatsache fehlender Aufträge und bleibender Fixkosten - ich hätte gerne mal Geld verballert!
Nun: Die Frage bezog sich: Ob man private Kredite anrechnen lassen kann? - Familiärenunfrieden mag niemand hervorrufen.
Gut.
Peter
Hallo!
Eine Stundung beim Finanzamt ist meist nur zu erreichen, wenn man seine kompletten Vermögensverhältnisse offenlegt - das macht selten jemand gerne.
Ein Kredit von Familienmitgliedern wird problemlos steuerrechtlich anerkannt, wenn er wie unter fremden Dritten abgeschlossen wird - also mit schriftlichem Vertrag inkl. Rückzahlungsmodalitäten und realistischem Zinssatz.
Sollte der Kredit zinslos gewährt werden, spielt die steuerrechtliche Seite nur dann eine Rolle, wenn es evtl. auf eine Schenkung hinausläuft. Denn ohne Zinsen hat man auch nichts, was als Betriebsausgabe gelten könnte.
Wenn ein Zins vereinbart wird, sollte man daran denken, dass der Kreditgeber die Zinsen in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss (ob drauf auch tatsächlich Steuern anfallen, kann man pauschal nicht sagen).
LG
Paulchen