Es geht um eine hohe Summe, die privat verliehen wurde und nun unter allerlei Begründungen nicht zurück gezahlt wird. Es gibt so etwas wie einen Vertrag und die Zusage, dass ab Oktober zurück gezahlt wird. Wie geht man vor bzw. welche Fristen und Formen sind einzuhalten. Vielen Dank!
Hallo,
„so etwas wie einen Vertrag …“ ist etwas vage ausgedrückt.
Der fällige Betrag muß klar formuliert bzw. vereinbart fällig gestellt sein.
Sollte das bisher nicht der Fall sein, könnte man z.B. jetzt ausdrücklich schriftlich auf die Fälligkeit (Datum/Betrag) hinweisen und zur Rückzahlung für den Termin auffordern.
Wenn dann die Rückzahlung nicht erfolgt, kann unmittelbar gemahnt werden oder gleich ein Mahnbescheid beantragt werden.
Gegen diesen kann der Schuldner Widerspruch einlegen. Tut er das nicht, wird ein Vollstreckungsbescheid erstellt, aus dem die Zwangsvollstreckung beantragt werden kann.
Gruß, Hemba
Also es wurde nachträglich ein Vertrag mit Umfang der Summe, Nennung der Fälligkeit und der Höhe der Raten schriftlich vereinbart. Im Groben scheint die Sache auch klar. Meine Frage ist: Es muss doch eine Frist gegeben werden bei der Mahnung. Wie lange ist die? Erfordert so ein Schreiben eine bestimmte Form? Vielen Dank!
Hallo,
wenn es eine Vereinbarung gibt mit Daten der Fälligkeit(en) braucht man nichts mehr machen, wenn man nicht will… Ob freundliche Mahnung, barschere Mahnung, keine Mahnung oder gleich Mahnbescheid beantragen.
Gruß, Hemba