Privater Kreditvertrag zum Wohnungskauf erlaubt?

Hallo Wissende,

nehmen wir folgendes an: Person A kauft eine Wohnung und leiht sich das Geld hierzu nicht bei der Bank, sondern bei Person B. Person A und B schließen dafür einen Kreditvertrag ab und Person A zahlt einen marktüblichen Zinssatz an Person B. … Ist das erlaubt? Ich habe mal gelesen, dass nur Banken Geldgeschäfte machen dürfen, daher die Frage.

Person B hat ein relativ hohes zu versteuerndes Einkommen, wäre das problematisch, wenn da jetzt noch Einnahmen aus diesem Privatkredit hinzukommen?

Person A und B sind verwandt, die Zinsen würden also nicht einer Bank zufließen, sondern sozusagen „in der Familie“ bleiben.

Geht sowas?

Schöne Grüße

Petra

Priv. Kredit zu Wohnungskauf erlaubt?
Hallo!
Ich würde mich fragen, WER hat da was „dagegen“ und ich komme nur auf unseren „lieben Staat“ der will sicherlich STeuern dafür. ICH würde mich mal beim Finanzamt „schlau“ machen, die geben GARANTIERT ne Antwort.
Grüße
Bernd

nehmen wir folgendes an: Person A kauft eine Wohnung und leiht
sich das Geld hierzu nicht bei der Bank, sondern bei Person B.
Person A und B schließen dafür einen Kreditvertrag ab und
Person A zahlt einen marktüblichen Zinssatz an Person B. …
Ist das erlaubt?

Solange das eine im wesentlichen einmalige Sache ist, hat das mit gewerblicher Kreditvergabe (für welche eine Genehmigung notwendig wäre) nix zu tun, und ist erlaubt.

Person B muß die Zinsen versteuern.
Für Details kontaktiere bitte einen Steuerberater.

Erdbeerzunge

Hallo, da braucht man das FA. nicht zu fragen.
Nachteil bei der Geschichte: Die Zinsen sind voll zu versteuern,
d.h. Freistellungsbetrag findet auf die Beträge keine Anwwendung.Gruß

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hallo,

da braucht man das FA. nicht zu fragen.
Nachteil bei der Geschichte: Die Zinsen sind voll zu
versteuern,
d.h. Freistellungsbetrag findet auf die Beträge keine
Anwwendung.

der Freibetrag aber sehr wohl. Insofern gibt es allenfalls einen Zinsnachteil.

Gruß
Christian