Privater Mietvertrag mit Vertragspartner GmbH i. L

Hallo,

bitte dringend um Hilfe. Der Text ist leider umfangreich, lässt sich aber nicht kürzen. Ich hoffe Ihr habt soviel Geduld zu lesen. Angenommen folgender Fall:  
A trifft sich mit Makler zur Wohnungsbesichtigung. A gefällt die Wohnung und teilt das dem Makler mit. Daraufhin bekommt A Mitte März einen Mietvertrag für diese Wohnung. 

Im Kopf des MV stünde “Wohnraummietvertrag zwischen … Gmbh i. L, bei Abschluss des Mietvertrags vertreten durch … Verwaltung xy GmbH und Mieter A”, dann folgt der Mietvertragsinhalt.

Am nächsten Tag, noch bevor A den Mietvertrag unterschrieben und rückgesendet hat, teilt die Verwaltung xy GmbH dem A per Mail mit, dass für die Wohnung zusammen mit diversen anderen Wohnungen zum 1.04. ein Eigentumswechsel stattfindet mit dann neuem Eigentümer und neuer Verwaltung (es wurde ein Ansprechpartner genannt und die Anschrift der neuen Verwaltung yz GmbH). Neuer Eigentümer ist nicht genannt worden. Im Weiteren teilt sie auch per Mail noch mit, dass nach Rücksprache mit der neuen Verwaltung Mietverträge nur noch zu einem höheren Mietpreis abgeschlossen werden dürften, sonst käme kein MV zustande.

Es wurde also ein MV an A zugesendet mit höherer Miete.   A unterschreibt den neuen MV und sendet ihn direkt an die Verwaltung xy und diese schickt den MV von ihr, also der Verwaltung xy unterschrieben, zurück.

Seit dem seien Wochen vergangen und A hat nichts mehr weder von alter noch von neuer Verwaltung gehört/gelesen. A ruft bei alter Verwaltung xy GmbH an und fragte nach dem Stand der Dinge. Diese sagte, es sei alles übergangen und die Verwaltung xy nicht mehr zuständig für A, dies sei nun die Verwaltung yz GmbH, das teilte sie auch per Mail so mit.

A rief also bei neuer Verwaltung yz GmbH an und fragte nach einem Bestätigungsschreiben über den Übergang. Die Mitarbeiterin sagte, sie würde es fertig machen. Das sei jedoch noch nicht passiert. 

A fühle sich nun etwas in der Luft hängend mit der Mietvertragssache und ging zum Mieterverein. Dort erfuhr er erst was das oben im Kopf des Mietvertrages bedeutet, also diese Abkürzung “i. L” und dass es sich hierbei um eine GmbH in Liquidation (in Auflösung) handelt (wusste A bis dato nicht) und der MV so hätte nicht abgeschlossen werden dürfen, jedoch wenn die neue Verwaltung das Mietvertragsverhältnis für den neuen Eigentümer so übernimmt, gänge das so in Ordnung. Weiter konnte der Mieterverein nicht helfen. 

Dann ging A zur neuen Verwaltung yz GmbH und fragte nach. Die Dame sagte, es würde gerade ein Schreiben für A vorbereitet, worin dann steht, dass der Mietvertrag übernommen wird und alle weiteren Infos. Leider hat A seit dem, seit über einer Woche nichts mehr von Verwaltung yz GmbH gehört oder gelesen.

A weiß nicht, wie er sich weiter verhalten soll. Einfach abwarten und Tee trinken bis Mietvertragsbeginn 1.06.14 und schauen, ob er dann die Schlüssel bekommt?

Die alte Wohnung sei bereits gekündigt und die Umzugsfirma bestellt. A möchte die Wohnung auch sehr zumal es Glückssache wäre, so schnell noch etwas anderes vernünftiges zu finden. 

A lebt mit einem Kind zusammen. A kann sich nicht leisten, dass sie mit Sack und Pack auf der Straße sitzen, wenn es doch schief geht. Mieterverein sagt “abwarten”. Im Übrigen hat A auch Provision an den Makler für die Wohnung bezahlt.  

Wieviel Gültigkeit hätte so ein Mietvertrag? Ist er wegen dem Zusatz “i.L” irgendwie ungültig? Muss die neue Verwaltung yz GmbH A als Mieter übernehmen oder ist das KANN-Sache? Angenommen, das Schlimmste passiere und der neue Eigentümer bzw. dessen Verwaltung yz GmbH würde kurz vor knapp mitteilen, dass für die Wohnung Eigenbedarf besteht, ein anderer Mieter für die Whg vorgesehen sei oder das Mietverhältnis aus dem und dem Grund nicht stattfinden kann.
Mieter A`s jetzige Wohnung sei wie gesagt gekündigt, der Vermieter schließt Vermietung/Nutzung über den Kündigungszeitpunkt hinaus ausdrücklich aus.  

Wer wäre im schlimmsten Fall zur Verantwortung zu ziehen? Rückfragen beantworte ich gern.  

Danke Euch!

Hallo,

ich merke schon, Du stehst vor einer Katastrophe.

Vorab zur Liquidation:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liquidation

Selbstverständlich darf die GmbH einen Mietvertrag abschließen. Der neue Eigentümer muss in bestehende Mietverträge einsteigen. Dies ist in diesem Fall aber gar nicht relevant, denn den Vertrag hast Du ja mit dem neuen Eigentümer geschlossen.

Noch ein Wort zu Deinem posting…mail ist nicht rechtswirksam, darauf solltest Du wirklich achten.

In jedem Fall hast Du einen gültigen Mietvertrag. Aber das, das verstehe ich, nützt Dir wenig.

Da man da kaum etwas ausrichten kann, würde ich Dir raten, einen Anwalt aufzusuchen.

Nachdem auch das zwar einen Rechtsstandpunkt ergeben wird, der aber kein Dach über dem Kopf ist, würde ich mir eine andere Wohnung suchen…

Aber immer langsam, ruf die Leute doch einfach an…

Anmerkung zu Deinem Beitrag
Hallo kokomiko,

Selbstverständlich darf die GmbH einen Mietvertrag
abschließen. Der neue Eigentümer muss in bestehende
Mietverträge einsteigen. Dies ist in diesem Fall aber gar
nicht relevant, denn den Vertrag hast Du ja mit dem neuen
Eigentümer geschlossen.

nein, nicht mit dem neuen Eigentümer. A hat einen Vertrag mit einer GmbH i. L, vertreten durch die Verwaltung xy GmbH, geschlossen, noch im März. Der Eigentumsübergang soll zum 1.04. stattgefunden haben.
Die neue Verwaltung yz GmbH sagte zu A, dass sie ein Schreiben fertig machen, worin sie die Übernahme des MV bestätigen und den neuen Eigentümer auch mitteilen. Das ist bis jetzt noch nicht geschehen. Keiner meldet sich.

Selbstverständlich ist der beiderseits unterschriebene MV gültig und zum 01.06. zu erfüllen (Schlüsselübergabe).

Das nützt dir aber herzlich wenig, wenn die Wohnung zwangsversteigert würde oder der Neueigentümer Eigenbedarf anmeldet.

G imager

Wieso nützt das wenig? Der neue Eigentümer müsste doch erst einmal kündigen, was erst nach Eintragung ins Grundbuch möglich ist. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (und darüber hinaus bis zur Zwangsräumung) wäre das „Dach über dem Kopf“ dann aber wohl kein Thema.

vnA

Wieso nützt das wenig? Der neue Eigentümer müsste doch erst
einmal kündigen, was erst nach Eintragung ins Grundbuch
möglich ist. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (und darüber
hinaus bis zur Zwangsräumung) wäre das „Dach über dem Kopf“
dann aber wohl kein Thema.

Bei einer zwangsversteigerung ersetzt der Zuschlag die Grundbucheintragung, Kündigung ist ab diesen Zeitpunkt möglich.

wichtig!
Danke Imager, noch ein paar Anschlussfragen habe ich…

Selbstverständlich ist der beiderseits unterschriebene MV
gültig und zum 01.06. zu erfüllen (Schlüsselübergabe).

weshalb sagen dann angenommen der Mitarbeiter des Mietververeins und die neue Hausverwaltung, dass der eigentlich nicht hätte geschlossen werden dürfen? Wegen dem Zusatz i.L? Also eine sich auflösende GmbH darf vielleicht keine Verträge mehr schließen?
Das nützt dir aber herzlich wenig, wenn die Wohnung
zwangsversteigert würde oder der Neueigentümer Eigenbedarf
anmeldet.

kannst du oder wer da mal bitte helfen? A hat einen Grundbuchauszug geholt. Darin steht als letzte Eigentums-Eintragung die GmbH, welche im Mietvertrag eingetragen ist, nur ohne dem Zusatz " i.L (in Liquidation)" und auf einem Zusatzblatt Lasten und Beschränkungen steht da als letzte Eintragung „nur mit Veräußerungszustimmung abtret- oder verpfändbare Auflassungsvormerkung für …Immobilien mbH, in Xdorf, , gemäß Bewilligung vom …01.2014 (UR-Nr. x1/2014, Notar Dr. … in Xdorf), eingetragen am 4.03.2014_“
Was hat das zu bedeuten?? Ist die nun Eigentümer? Könnte A also jetzt gekündigt werden?
was könnte nun passieren? Warum bekommt A nicht einfach die Bestätigung von der neuen Hausverwaltung?

bitte dringend um Hilfe, danke!!!_

eigentlich nicht hätte geschlossen werden dürfen? Wegen dem
Zusatz i.L? Also eine sich auflösende GmbH darf vielleicht
keine Verträge mehr schließen?

Natürlich ist eine GmbH in Liquidation voll geschäftsfähig und darf auch Verträge abschließen. Ist doch auch völlig normal, dass in Insolvenz befindliche Firmen ihren Warenbestand rechtswirksam verkaufen dürfen. Oder müssen die alles vernichten?

Der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ gilt auch hier. Der neue Eigentümer ist zunächst an den bestehenden Mietvertrag gebunden. In einem laufenden Insolvenzverfahren ist allerdings schwer absehbar, wie es mit den Immobilien weiter geht.

Insbesondere kritisch: http://www.mietrecht.org/kuendigung/sonderkuendigung…

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Natürlich war der “Wohnraummietvertrag zwischen … Gmbh i. L, bei Abschluss des Mietvertrags vertreten durch … Verwaltung xy GmbH und Mieter A” rechtswirksam abzuschliessen.

Und wäre vom Rechtsnachfolger auch so zu übernehmen.

Da ist das von dir ersehnte „Bestätigungsschreiben“ völlig entbehrlich, da es Selbstverständliches bescheinigt und IMHO allenfalls im Zusammenhang mit neuer Kontoverbindung, Namen geänderter Ansprechpartner u. dgl. denkbar :smile:

Bis dahin zahlst du an den dortigen Vertrgspartner GmbH i. L. Miete und wendest dich im Übrigen an die Verwaltung XY GmbH.

G imager