Guten Abend liebe WWWler!
Ich hoffe, dass hier ist nicht schon der 100ster Post zu dem Thema. Zu dem fiktiven Fall:
Person A hat einen Parkplatz auf einem Innenhof angemietet. Dieser Parkplatz befindet sich im Innenstadt
Bereich und wird gerne von hinz Und Kunz als Parkplatz genutzt. Im Normalfall geht Person A recht
entspannt mit der Situation um, pinnt einen Zettel mit dem hinweis des Parkvergehens an den
Scheibenwischer und parkt auf einem der unvermieten Plätzen (in Absprache mit ∂em Vermieter).
Nun fällt aber A auf, dass es immer wieder ein zwei Pappenheimer gibt, die die gutmütigkeit ausnutzen
und immer wieder da Parken.
Die Geduld von A ist nun erschöpft und er denkt darüber nach abschleppen zu lassen, hier nun die Fragen:
1. Was muss A beachten, damit das Abschleppen gerechtfertigt wäre? Bzgl Kosten und Nutzen Vergleich
der Aktion?
2. Das Geld für den Abschlepper muss A vorstrecken?
3. Wie bekommt A das Geld wieder? Bekommt er es immer wieder? Muss es eingeklagt werden? Würde
so etwas die Verkehrsrechtschutz wohl übernehmen?
4. Was wäre sonst zu wissen zu beachten.
Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Antworten bekäme
