Ich habe vor meiner ETW einen Privatparkplatz angemietet. Ständig parken dort aber unberechtigte Personen. Was kann ich dagegen tun? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Hi,
äußerst undankbare Situation!
Du kannst ein Schild anbringen, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden. Du kannst einen Antrag bei deiner Gemeinde stellen, dass du den angemieteten Bereichn durch Poller und Ketten absperren möchtest.
Das zur Prävention.
Ein Mandant hat folgende Lösung gefunden, die aber mit viel Geduld verbunden war:
Er hat sich kleine Handzettel gedruckt: Ich bezahle für diesen Parkplatz viel Miete. Wie soll ich ihn nutzen, wenn Sie ihr Auto drauf parken.
Diese Zettel hat er jedesmal an die Windschutzscheibe des Falschparkers geklemmt.
Dann hat er die Mitteilung verschärft und Anzeige angedroht.
Aber erst, nachdem er 3 oder 4 Falschparker schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt hat, konnte er seinen Parkplatz relativ regelmäßig benutzen.
Falschparker abschleppen zu lassen ist bedenklich. Erstens mußt du die Kosten vorlegen und wahrscheinlich in kostenaufwendigen Gerichtsverfahren wieder einklagen.
Zum anderen ist das Recht nicht zwingend auf deiner Seite. Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit und sehr auslegungsbedürftig.
Du kannst auf dem zivilen Rechtsweg Schadenersatz verlangen, weil du den Parkplatz bezahlst aber nicht nutzen kann, der andere aber eventuell ungerechtfertigt bereichert ist.
Alles ist mit Vorsicht zu genießen.
Gruß,
Francesco
Hallo Pedro,
hier könntest Du gleich aktiv werden:wink:
http://www.heimwerker.de/shops/zaeune_gelaender/absp…
Gruss
Eve*
Ich würde sagen am einfachsten wäre eine Besitzstörungsklage. Die ist unkompliziert und wirkungsvoll
Holla
Hm, war da nicht schon was im Archiv? Meiner Meinung nach ist der Vermieter dafuer zustaendig, dass die Mietsache ordnunsgemaess genutzt werden kann. Vielleicht mal mit ihm reden, ob es von seiner Seite aus nicht die Moeglichkeit der Aufstellung einer Schranke, Poller oder sowas gibt.
Gruss, Lutz
Ordnungsamt nicht zuständig
Aber erst, nachdem er 3 oder 4 Falschparker schriftlich beim
Ordnungsamt angezeigt hat, konnte er seinen Parkplatz relativ
regelmäßig benutzen.
???
Das Ordnungsamt sollte sich eigentlich für nicht Zuständig erklären, wenn auf einem privaten Grundstück unberechtigt geparkt wird. Dies ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Das Ordnungsamt ist lediglich für öffentliche Plätze zuständig.
Gruß
Matthias
Das Ordnungsamt sollte sich eigentlich für nicht Zuständig
erklären, wenn auf einem privaten Grundstück unberechtigt
geparkt wird. Dies ist eine rein zivilrechtliche
Angelegenheit. Das Ordnungsamt ist lediglich für öffentliche
Plätze zuständig.Gruß
Matthias
Dies ist nicht unbedingt richtig. Prinzipiell ist dem Ordnungsamt das Handeln nur im öffentlichen Verkehrsraum gestattet. Es ist jedoch möglich, mit dem Ordnungsamt einen Vertrag zu schließen, indem man das Ordnungsamt gewissermaßen ermächtigt auf Privatgrundstücken zu handeln.
Gruß
Torsten
Stimmt. Der Vermieter ist an sich vertraglich dazu verpflichtet, den Gebrauch der vermieteten Sache zu gewährleisten.
Hi Francesco!
Da du ja nach deiner Visitenkarte Jurist bist, solltest du jedenfalls schon zwischen Bereicherungs- und Schadenersatzanspruch unterscheiden können. Wenn jemand ungerechtfertigt bereichert ist, heißt das noch lange nicht, dass der Entreicherte einen Schadenersatzanspruch hat. Das sind ja wohl zwei Paar Schuhe.