Privater PKW als Sacheinlage

Hallo Zusammen,
mich frist mal wieder die Steuererklärung auf. Also hier meine Frage. Ich hatte eine Rep. an meinem privaten PKW. (1800,00). Nun stellt sich die Frage ob es Sinn macht den PKW als private Sacheinlage in mein kleines Unternehmen zu übertragen. Habe bisher nur die km pauschale abgerechnet. Macht das Sinn oder komme ich hier in Teufelsküche. Der PKW wurde in 2011 tatsächlich überwiedend geschäftliche genutzt. Allerdings kann ich nicht sagen ob das auch so weiter geht.

Und kann ich dann auch noch die KM Pauschale berechnen?

Gruß

Jette68

wenn das Auto als Privat geführt wird kannst Du keine Kosten für die Reparatur absetzen. Nur, wenn das Auto zum Betriebsvermögen zählt. Den rest schau mal hier.http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Wirts…

LG

Sehr geehrter Anfrager,
Ihre Frage kann ich im Moment aus zeitlicher Überlastung nicht beantworten - ich müßte mich außerdem vorher erst erkundigen, da ich mit einem solchen Fall bisher nicht betraut war.
Ich bitte daher um die Wahl eines anderen wer-weiß-was-Experten und bedaure.

Hallo Jette, ja würde ich ins Geschäft überführen. Es nennt sich Umwidmung und du nimmst den PKW mit dem Zeitwert in dein Betriebsvermögen. Ab sofort hast du dann die Möglichkeit, alle Kosten wie Benzin, Öl, Reparaturen, Restabsetzung verteilt auf die Restnutzungsdauer, Steuern, Versicherung usw. steuerlich abzusetzen. Wie es weitergeht wirst du ja sehen und entsprechend anpassen, also falls dein Gewerbe nicht mehr bestehen sollte.
Nun ran! Gruss C.

Hallo Janette,
kann Dir hier leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Roberta

Hallo Jette,
ich kann Ihnen zeigen wie eine Umwandlung der Steuerlast in Realeinkommen möglich ist: http://tinyurl.com/bsl9lrr, oder Ihnen ein Schweizer Bankkonto ohne Mindesteinlage und ohne Schufa vermitteln: http://tinyurl.com/878t4hf, oder Ihnen den Weg zeigen, wie Sie mit einer Eigenbelastung von nur ca. 100.- Euro pro Monat eine Steuersparende Immobilie erwerben können und damit auch Ihre Rentenlücke schliessen: http://tinyurl.com/6lnxxxq. Aber ich kann und darf Ihnen in meiner Tätigkeit als Finanzkaufmann diesbezüglich leider Antwort geben. Mein Tipp: Steuerberater konsultieren - ist auch telefonisch möglich (Google). Weitere Infos gerne auch als PN.

Schöne Grüsse und alles Gute
Günther Seidl

Hallo Jette68,
es tut mir leid, doch leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
Gruß
Brendon

Hallo,

pauschal kann man hier keine Empfehlung abgeben. Den PKW kann man selbstverständlich ins Unternehmen einbringen, jedoch müssen Sie dann für die privat-KM Einkommenssteuer zahlen, entweder über die pauschale oder über die individuelle Versteuerung. Das Einbringen gilt dann als Erhöhung des Eigenkapitals, oder man kann den PKW auch „kaufen“.
Was jetzt am Ende besser ist, muss gerechnet werden. So lange man sich an die steuerlichen Regelungen hält, sind die verschiedenen Optionen „ungefährlich“.

Wenn zu Zeit und Lust hast eine Fahrtenbuch über jede Fahrt zu führen kannst du das Fahrzeug einbringen.
Ob sich das lohnt muß du selbst berechnen denn nur du weißt, wieviel km dienstlich und wieviel privat erfolgen. Einen ständigen wechsel, mal hü mal hot wird das finanzamt nicht akzeptieren.