Ich habe mehrere Fragen zur sogenannten 1-%-Regelung, mit der das Finanzamt pauschal den privaten Pkw-Anteil an einem Geschäftswagen ermittelt, wenn z. B. das Fahrtenbuch Lücken hat oder Fehler aufweist:
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Bemessungsgrundlage ist ja der Bruttoanschaffungswert. In meiner Steuerprüfung steht aber, das aus Vereinfachungsgründen ein jährlicher Betrag X netto angesetzt wird. Müsste die Pauschale nicht genauso brutto angesetzt werden, wenn doch die Bemessungsgrundlage der Bruttoanschaffungswert ist?
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Das Finanzamt will die Pauschale zusätzlich zu den bereits privat gebuchten Beträgen erheben - sollten die bereits gebuchten privaten Beträge dann nicht in der Pauschale enthalten sein?
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Wie steht es um das Kapitel Wertverlust eines Fahrzeugs? Der wird offenbar bei der 1-%-Regelung nicht berücksichtigt, denn jedes Jahr wird wieder der Bruttoanschaffungswert als Bemessungsgrundlage zu Rate gezogen. Wie kann der Wertverlust berücksichtigt werden?
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Last but not least ist mir folgender Satz sowohl inhaltlich als auch vom Satzbau her unverständlich: „Der Umsatzsteuer ist hiervon ein Betrag von X Euro + Y Euro zu unterwerfen.“ Könnte mir jemand in verständlichem Deutsch die Aussage dieses Satzes erklären?
Vielen Dank allen im Voraus!
pepe1