Privater Pkw-Fahrtenanteil nach der 1-%-Regelung

Ich habe mehrere Fragen zur sogenannten 1-%-Regelung, mit der das Finanzamt pauschal den privaten Pkw-Anteil an einem Geschäftswagen ermittelt, wenn z. B. das Fahrtenbuch Lücken hat oder Fehler aufweist:

  • Bemessungsgrundlage ist ja der Bruttoanschaffungswert. In meiner Steuerprüfung steht aber, das aus Vereinfachungsgründen ein jährlicher Betrag X netto angesetzt wird. Müsste die Pauschale nicht genauso brutto angesetzt werden, wenn doch die Bemessungsgrundlage der Bruttoanschaffungswert ist?

  • Das Finanzamt will die Pauschale zusätzlich zu den bereits privat gebuchten Beträgen erheben - sollten die bereits gebuchten privaten Beträge dann nicht in der Pauschale enthalten sein?

  • Wie steht es um das Kapitel Wertverlust eines Fahrzeugs? Der wird offenbar bei der 1-%-Regelung nicht berücksichtigt, denn jedes Jahr wird wieder der Bruttoanschaffungswert als Bemessungsgrundlage zu Rate gezogen. Wie kann der Wertverlust berücksichtigt werden?

  • Last but not least ist mir folgender Satz sowohl inhaltlich als auch vom Satzbau her unverständlich: „Der Umsatzsteuer ist hiervon ein Betrag von X Euro + Y Euro zu unterwerfen.“ Könnte mir jemand in verständlichem Deutsch die Aussage dieses Satzes erklären?

Vielen Dank allen im Voraus!

pepe1

Der Wertverlust wird über die AfA bereits abgebildet.
Bei der 1% Regel geht es darum, den geldwerten Vorteil abzuschätzen.
Die Firma gibt Geld für das Fahrzeug aus (Wartung, Reparatur, Versicherung, Kraftstoff,…). Diese Beträge werden ja nicht weniger, wenn das Fahrzeug älter wird.

Servus,

das wird erst wegen des Gekasperes mit den Variablen schwierig, wenn man Rechnen mit Variablen nicht kennt.

Wenn man ganz banal schreibt: „Der Umsatzsteuer ist ein Betrag von fünf Euro plus zwei Euro zu unterwerfen“ geht das leicht:

Fünf Euro und zwei Euro sind sieben Euro.

Der Umsatzsteuer ist ein Betrag von sieben Euro zu unterwerfen.

Wir nehmen also sieben Euro und rechnen davon neunzehn Prozent = 1,33 Euro, und schwups! ist die Umsatzsteuer da.

Schöne Grüße

MM

dann hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt etwas nicht richtig erklärt. Kann leicht sein, wenn man sich so von hinten durch die Brust ins Auge ausdrückt. Auch Pfuinanzbeamte sind Leute, die ganz ohne Phantasie ‚straight answers‘ mögen. Also hopp - gradaus los und gut ist.

Schöne Grüße

MM

Danke, MM!