Hallo!
Ich glaub’, ich hab’ ein Brett vorm Kopf. Wer kann mir bei der Lösung helfen?
Für Fahrten im Zusammenhang mit einem Auftrag wird bei einer GbR der private PKW verwendet. Diese Fahrten stellt die GbR dem Auftraggeber in Rechnung (30 cent/km + MwSt.).
Da der PKW aber privat ist, müsste schlussendlich doch der Besitzer des PKW das Geld / zumindest 30 cent/km erhalten, oder?
Müsste nun der Besitzer des PKW die Rechnung an der Auftraggeber der GbR schreiben?
Oder können die beiden Gesellschafter, denen das Auto gehört, mithilfe einer „Reisekostenabrechnung“ das Geld von der GbR bekommen? So wird das z.B. mit dem Verpflegungsmehraufwand praktiziert.
Und nun noch weiter: Wie steht es um Fahrten im Zusammenhang mit einem Auftrag, bei dem der Auftraggeber keine Fahrtkosten erstattet? Könnten auch in diesem Fall die Gesellschafter mithilfe einer Reisekostenabrechnung sich 30 Cent/km auszahlen?
Viele Grüße!