mal angenommen, in einer kleinen Gemeinde in BaWü würden Nebenstrassen nicht mehr von der Gemeinde vom Schnee geräumt. Nun überlegen sich die Anwohner, einen privaten Räumdienst mit dem Räumen der öffentlichen Strasse zu beauftragen oder selbst ein Räumgerät zu beschaffen und das in Eigenleistung zu erledigen. Könnte die Gemeinde da etwas dagegen haben ?
in RLP gibt sogar Ortssatzungen, wonach der Anlieger bis zur Straßenmitte den Schnee räumen muß (so in unserer Gemeinde). Wenn also der Anlieger auf SEINE Kosten die Straße räumt, dann dürfte die Gemeinde nichts dagegen haben.
Das kann eigentlich nur die Gemeinde wissen. Manchmal gibt es Satzungen dazu.
Das Ortsrecht scheigt dazu
Dann würde ich das Ortsrecht mal in Form der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zum Reden bringen.
Es muß nicht immer alles schriftlich und sofort nachvollziehbar geregelt sein, wenn man auf den anderen Seite auf den mündigen und mitdenkenden Bürger vertraut. Warum nicht einfach mal im Rathaus anrufen?