Privater schaden auf arbeit - zahlt haftpflicht?

Hallo,

Ein Arbeitnehmer macht während einer Arbeitspause im Pausenraum aus Versehen einen Kunstgegenstand, den der Arbeitgeber vor Jahren kaufte, kaputt. Dieser Kunstgegenstand hing an der Wand, war nur Zierde und hatte nichts mit den normalen Arbeitsabläufen zu tun.

Zahlt in einem solchen Fall in der Regel die private Haftpflicht-Versicherung des Arbeitnehmers?

Einige Seiten im Netz sagen, daß für Schäden auf der Arbeit die Haftpflicht des Arbeitgebers aufkommt. Dabei werden aber nur Beispiele genannt, die explizit mit der Berufs-Tätigkeit des Arbeitnehmers an sich zu tun haben (Laptop fällt runter, Maschine geht kaputt etc.).

Wie ist es in einem Fall wie oben beschrieben? Also, wenn aus Unachtsamkeit ein privater Gegenstand des Chefs kauptt gemacht wird?

Besten Dank

und liebe Grüße

Rocco

Hallo,
für mich gehört die Pause zum Arbeitsbereich und die gegen stände die dort hängen zum Betrieb.Zur Zierde heißt er hat es ausgestellt.
Verschönerung der Räume und bestimmt hat er es auch abgesetzt.
Der Chef muss damit rechnen das Angestellte Gegenstände beschädigen können in der Firma. Deshalb für mich nicht versichert.
Gruß Anno

Ein Arbeitnehmer macht während einer Arbeitspause im
Pausenraum aus Versehen einen Kunstgegenstand, den der
Arbeitgeber vor Jahren kaufte, kaputt. Dieser Kunstgegenstand
hing an der Wand, war nur Zierde und hatte nichts mit den
normalen Arbeitsabläufen zu tun.

Zahlt in einem solchen Fall in der Regel die private
Haftpflicht-Versicherung des Arbeitnehmers?

Einige Seiten im Netz sagen, daß für Schäden auf der Arbeit
die Haftpflicht des Arbeitgebers aufkommt. Dabei werden aber
nur Beispiele genannt, die explizit mit der Berufs-Tätigkeit
des Arbeitnehmers an sich zu tun haben (Laptop fällt runter,
Maschine geht kaputt etc.).

Wie ist es in einem Fall wie oben beschrieben? Also, wenn aus
Unachtsamkeit ein privater Gegenstand des Chefs kauptt gemacht
wird?

Besten Dank

und liebe Grüße

Rocco

hallo,

für schäden, die wärend der arbeits- (o.dienst-)zeit durch einen arbeitnehmer oder arbeiter dem arbeitgeber gegenüber verursacht werden , ist die haftungshöhe gesetzlich geregelt. die pause, sehre ich ebenso als zu arbeitszeit gehörend. zunächt einmal kommte es aber darauf an, ob der an überhaupt haftet. bei fahrlässig herbeigeführten schäden haftet er nicht, bei grober fahrlässigkeit nur in abhängigkeit des verschuldensgrades und von seinem einkommen, nur bei vorsatz haftet er voll. die phv deckt derlei ansprüche nicht.

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