Hi,
ein Schild aufzustellen reicht auf gar keinen Fall!
Das würde ja voraussetzen, dass KINDER dieses lesen und verstehen können - und beachten werden …
Wenn du eine Grube gräbst und davor ein Schild aufhängst, „Wer reinfällt, ist selbst schuld“, haftest du selbstverständlich trotzdem für alle Gefahren, die von dieser Grube ausgehen!
Es genügt auch nicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, weil die dich sicher in Regress nehmen wird, wenn durch die Benutzung deiner selbergebauten Spielgeräte ein Schaden entsteht.
Selbst die für die „private Benutzung“ im Handel erhältlichen Spielgeräte erfüllen auf keinen Fall die Anforderungen, die an Spielgeräte gestellt werden, die „öffentlich“ genutzt werden - trotz TÜV und GS-Zeichen!
Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand hast du drei Möglichkeiten:
- Du könntest deine Spielgeräte durch den TÜV abnehmen lassen.
- Du könntest die Eltern der Kinder „verpflichten“ (und dir das schriftlich bestätigen lassen!), selbst auf ihren Nachwuchs aufzupassen - was ich aber nicht empfehlen kann!
- Du hinderst „Unbefugte“ WIRKSAM daran, deine Spielgeräte zu benutzen.
Ich hoffe, meine Antwort kommt nicht „zu spät“.
Gruß Hansi
PS: Ich baue beruflich Spielgeräte für Kitas, und die lassen die Kitas vom TÜV abnehmen. Haftungstechnisch sind sowohl die Kita als auch ich dann abgesichert.
Auf meiner Seite „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ http://www.hansionline.de/recht/guv-info_aussenspiel… kannst du im Einzelnen nachlesen, was beachtet werden muss.