Privater Spielplatz öffentlich genutzt

Hallo,
wir haben für die Kids unserer Verwandten eigene Spielgeräte gebaut (aus Massivholz), fest im Boden verankert und darauf geachtet, dass den Kids nichts passieren kann. Jetzt haben wir aber einen kleinen
Landgasthof in Baden-Württemberg und können, und eigentlich wollen wir das auch gar nicht, verhindern
dass die Kids unserer Gäste diesen Spileplatz nutzen. Wer kann uns sagen wie das mit der Haftung ist, denn die Geräte sind selbst gebaut? Reicht ein Schild „Betreten des Grundstücks und Benutzung der Spielgeräte auf eigene Gefahr“?

Gruß Gundula

tut mir leid, aus rechtlicher Sicht kann ich dazu leider nichts sagen!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, ich bin in Rechtsfragen als Interessierter eingetragen, also fast das Gegenteil
von einem Experten, und kann deshalb die Frage nicht beantworten.

OL

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen!

Gruß

Hallo,
soweit ich das beurteilen kann: Es besteht immer eine Verkehrssicherungspflicht, unabhängig davon, ob ein Schild dran ist oder nicht. Verstöße dagegen (defekte Spielgeraäte, Stolperfallen, etc.) gehen Dich bzw. die Haftpflichtversicherung an. Achtung: Eine Privathaftpflicht reicht da vermutlich nicht, da ein „Landgasthof“ da nicht mehr abgedeckt ist. Die Betriebshaftpflicht oder eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte das abdecken können,

viele Grüße
Andreas

Hallo!

Ich bin lediglich „Interessierter“ im Bereich Arbeitsrecht. Zu diesem Thema kann ich dir leider garnicht weiterhelfen.

Gruß Mark

Hi,

ein Schild aufzustellen reicht auf gar keinen Fall!
Das würde ja voraussetzen, dass KINDER dieses lesen und verstehen können - und beachten werden …

Wenn du eine Grube gräbst und davor ein Schild aufhängst, „Wer reinfällt, ist selbst schuld“, haftest du selbstverständlich trotzdem für alle Gefahren, die von dieser Grube ausgehen!

Es genügt auch nicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, weil die dich sicher in Regress nehmen wird, wenn durch die Benutzung deiner selbergebauten Spielgeräte ein Schaden entsteht.

Selbst die für die „private Benutzung“ im Handel erhältlichen Spielgeräte erfüllen auf keinen Fall die Anforderungen, die an Spielgeräte gestellt werden, die „öffentlich“ genutzt werden - trotz TÜV und GS-Zeichen!

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand hast du drei Möglichkeiten:

  1. Du könntest deine Spielgeräte durch den TÜV abnehmen lassen.
  2. Du könntest die Eltern der Kinder „verpflichten“ (und dir das schriftlich bestätigen lassen!), selbst auf ihren Nachwuchs aufzupassen - was ich aber nicht empfehlen kann!
  3. Du hinderst „Unbefugte“ WIRKSAM daran, deine Spielgeräte zu benutzen.

Ich hoffe, meine Antwort kommt nicht „zu spät“.

Gruß Hansi

PS: Ich baue beruflich Spielgeräte für Kitas, und die lassen die Kitas vom TÜV abnehmen. Haftungstechnisch sind sowohl die Kita als auch ich dann abgesichert.
Auf meiner Seite „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ http://www.hansionline.de/recht/guv-info_aussenspiel… kannst du im Einzelnen nachlesen, was beachtet werden muss.

In der DIN EN 18034 ist festgelegt, dass… Spielplätze der Gastronomie öffentlich zugängliche Spielplätze sind und in der Ausstattung der DN EN 1176 Bau von Spielplatzgeräten entsprechen muß.

weitere Fragen
fs@spielplatzprüfer.eu