Privater Sportverein hält Vertrag nicht ein

Hallo

Angenommen eine Person hat einen Vertrag mit einem Trainingscenter, der jeweils immer ein halbes Jahr läuft und sich automatisch verlängert. Laut Vertrag soll in einer bestimmten Sportstätte an zwei verschiedenen Tagen in der Woche der Unterricht wahrgenommen werden können.

Jetzt hat aber offensichtlich der Trainer aufgehört, und der Ersatztrainer kommt nur einmal in der Woche. Man müsste also seine Trainingseinheiten am gleichen Tag hintereinander absolvieren, was aus zeitlichen Gründen extrem ungünstig und sportlich gesehen nicht sinnvoll ist.

Berechtigt das zur fristlosen Kündigung? Oder nur noch die Häfte zu bezahlen? Oder was wäre da angebracht? -

Nehmen wir an, es handele sich um einen Dauerzustand, und die Vereinsleitung wäre uneinsichtig.

Viele Grüße

Hi
versteh ich das richtig?
Da hat jemand einen individuellen Vertrag mit einem Verein, dass zu genau, in dem Vertrag bestimmen Zeiten ein Training stattfindet?
Dann hat man natürlich einen Anspruch auf Vertragserfüllung.

Oder handelt es sich (wie ich vermute) „lediglich“ um eine Vereinsmitgliedschaft, wo bei Eintritt in den Verein zu bestimmten Zeiten Training stattfand und sich diese Zeiten nun verschoben haben?
Dann ist das Pech des Mitglieds und er kann nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Verein austreten.

Oder vesteht da jemand den Sinn und Zweck eines Vereines nicht und will lieber die geringen Monatsbeiträge eines Vereines zahlen aber dafür den Service eines kommerziellen Anbieters?

Gruß
HaWeThie

Hi

versteh ich das richtig?

Ja.

Da hat jemand einen individuellen Vertrag mit einem Verein, dass zu genau, in dem Vertrag bestimmen Zeiten ein Training stattfindet?

Ja, so ist es. Es handelt sich um ein kommerzielles Angebot. Im Vertrag steht zwar nicht genau drin, an welchen Tagen das Training stattfindet, aber ‚an zwei festgesetzten Tagen in der Woche‘, so ist die Formulierung, und besonders billig ist es auch nicht.
Als Trainingstage festgesetzt war eigentlich immer Montag und Donnerstag.

Dann hat man natürlich einen Anspruch auf Vertragserfüllung.

Ja, aber was macht man denn, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird?
Die Frage ist hauptsächlich, ob man dann fristlos kündigen kann.

Und wenn nicht, ob der Beitrag gemindert werden kann, oder wie man da am besten verfährt. Irgendwann später den jetzt ausgefallenen Unterricht nachzuholen, daran besteht kein Interesse.

Viele Grüße
Simsy