Privater Stellplatz wird zugeparkt

Hallo,

nehmen wir an, ein Mieter hat zu seiner Wohnung eine Garage und den Stellplatz davor gemietet. Der Stellplatz bietet Platz für 1 Auto und liegt direkt vor dem Garagentor.
Nun parken immer wieder Handwerker und Freunde von Nachbarn und auch sonst irgendwelche Personen auf diesem Stellplatz.
Momentan gibt es kein Schild, das den Stellplatz als privat ausweist, das Zauntor davor ist praktikablerweise stets geöffnet.
Haben damit automatisch alle Menschen das Recht, diesen Stellplatz zu nutzen? Der Mieter käme ja im dümmsten Fall nicht mal aus der Garage.
Und welche (zunächst mal) netten Hinweise fallen Euch ein, diese Parkerei zu beseitigen? (Verbotsschilder wirken gleich so bürokratisch.)

Danke für Eure Antworten. Viele Grüße,

Tanja

Hallo,
dann mach den Zaun doch zu :smile: und um ein Schild wird auch aufgestellt werden müssen. Oder ne Kette mit Schloss…
gruss

Moin,

Haben damit automatisch alle Menschen das Recht, diesen
Stellplatz zu nutzen?

Soweiot ich weiß, darfst Du jeden öffentlich zugänglichen Raum auch nutzen. Wenn Du das nicht willst, musst Du geeignete Maßnahmen ergreifen, dass das nicht jeder kann.

Der Mieter käme ja im dümmsten Fall
nicht mal aus der Garage.

Ich glaube das erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

Und welche (zunächst mal) netten Hinweise fallen Euch ein,
diese Parkerei zu beseitigen? (Verbotsschilder wirken gleich
so bürokratisch.)

Verbotsschilder darfst Du ja eh nicht aufstellen. Schilder wie „Privatparkplatz“ sind ja eigentlich nur Bitten. Wenn sich doch jemand auf den Parkplatz stellt, kannst Du auch nur den Abschleppdienst auf eigene Kosten rufen. Die Polizei wird nicht kommen, wenn es sich um Privatgelände handelt.

Deine einzige Möglichkeit, das zu unterbinden, sind bauliche Maßnahmen. Tore, Schlösser oder diese Pylonen, die man runter klappen kann.

Liebe Grüße,
-Efchen

Morgen!

Soweiot ich weiß, darfst Du jeden öffentlich zugänglichen Raum
auch nutzen. Wenn Du das nicht willst, musst Du geeignete
Maßnahmen ergreifen, dass das nicht jeder kann.

Vor einer Garageneinfahrt? Wäre mit neu.

Der Mieter käme ja im dümmsten Fall
nicht mal aus der Garage.

Ich glaube das erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Das denke ich dann wohl eher auch nicht.

Gruß
Stefan

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Hallo,

Und welche (zunächst mal) netten Hinweise fallen Euch ein,
diese Parkerei zu beseitigen? (Verbotsschilder wirken gleich
so bürokratisch.)

Naja, wenn es sich nicht offensichtlich um einen privaten Parkplatz handelt, sollte man das schon kenntlich machen. Auch tut es gut wenn man anzeigt, was im Falle einer „Fremdbenutzung“ geschieht.

Der BGH hat sich auch über Fremdparker ausgelassen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Gruß

Joschi

dann kannst du deine ablehnung der nötigung bestimmt auch gut begründen.
gruß

dann kannst du deine ablehnung der nötigung bestimmt auch gut
begründen.

Nötigung ist definiert in §240 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html) als:
„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu … nötigt,…“
Wo ist hier die Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel?
Gruß
loderunner (ianal)

Wenn die Frage an mich gestellt ist, dann kann ich sie nur weiterleiten an den Polizisten, der mir das mal so erklärt hat, dass es Nötigung ist, wenn man ein Auto zuparkt. Und ob Auto zuparken oder Garage zuparken, darunter verstehe ich das selbe.

Wie immer lasse ich mich gerne eines besseren belehren, schlecht ist es aber, wenn es in einem Land so viele Gesetze, Gesetzeslücken, verschiedene Auslegungen usw. gibt, dass man nicht mal mehr einem Polizisten glauben darf.

Grüße,
-Efchen

dass es Nötigung ist, wenn man ein Auto zuparkt. Und ob
Auto zuparken oder Garage zuparken, darunter verstehe ich das
selbe.

Hi,

wenn Zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht Dasselbe

Parke ich vor einer Garage damit ich ein Parkplatz habe, ist es keine Nötigung.
Parke ich vor einer Garage damit ein anderer nicht heraus kommt, ist Nötigung.

Auf das Motiv kommt es an.

Wie immer lasse ich mich gerne eines besseren belehren,

gerne doch :wink:

schlecht ist es aber, wenn es in einem Land so viele Gesetze,
Gesetzeslücken, verschiedene Auslegungen usw. gibt, dass man
nicht mal mehr einem Polizisten glauben darf.

Die Gesetze sind schon ok, nur was aus den Gesetzen gemacht wurde lässt einem manchmal die Haare grau werden.

Q-Gruß

dann kannst du deine ablehnung der nötigung bestimmt auch gut
begründen.

Konntest du meinem Link nicht folgen?

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,“

Du meinst ernsthaft das wäre gegeben wenn jemand vor einer fremden
Garage parkt?

Gruß
Stefan