Hallo Zusammen,
kann ein privat veranlasster Umzug teilweise von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein Arbeitszimmer genutzt wird, also die Büroeinrichtung mitgenommen wurde?
Herzlichen Dank im Voraus!
Hallo Zusammen,
kann ein privat veranlasster Umzug teilweise von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein Arbeitszimmer genutzt wird, also die Büroeinrichtung mitgenommen wurde?
Herzlichen Dank im Voraus!
Veranlassungszusammenhang für Umzug
Hi !
kann ein privat veranlasster Umzug
Die Frage ist bereits mit dieser Wortgruppe mit „nein“ zu beantworten. Für die Absetzbarkeit wird ausschließlich darauf abgestellt, warum dieser Umzug erfolgte. Dass dabei auch das Arbeitszimmer umziehen mußte, ist kein Kriterium für eine Neubewertung.
Wenn bei dem Umzug Inventar des Arbeitszimmer zerstört wird/verloren geht, könnte dieses eine AfaA oder eine Vollabschreibung rechtfertigen. Neuanschaffungen würden sich in dem neuen Arbeitszimmer wieder (als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) auswirken.
Aber die Umzugskosten selbst bleiben stets privat.
BARUL76
.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Danke für Deine Antwort. Der Umzug des Arbeitszimmers ist also auch eine Privatangelegenheit.
Vielleicht gibt es trotzdem eine Begründung für eine anteilige Berücksichtigung der Kosten in der Steuererklärung?
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Vielleicht
Nein. Nach § 12 EStG ist bei privat veranlassten Aufwendungen ein (auch teilweiser) Abzug nicht zulässig.
BARUL76
.
Arbeitsleistung und Fahrkosten von Handwerkern und Umzugsunternehmen können in die 4. Seite (unten) der Steuererklärung geschrieben werden.
Gruß JK