Privater Unfall

Hallo, hatte am 06.09.2013 einen Unfall beim Holzverladen (privat) bei dem ich mir die linke mittlere Fingerkuppe fast abgequetscht habe ! Bin seitdem krankgeschrieben und es wurde mir von meiner KV (AOK) mitgeteilt, dass ich mit Absprache meines behandelndes Arztes ab 07.02 2014 wieder arbeitsfähig sein soll. Dies ist nach meiner Ansicht nicht der Fall, da die meisten Nervenenden abgetrennt wurden und ich keinerlei Gefühl an der Kuppe habe.
Bin als Gärtner (Teilzeit ) immer noch bei meinem Vater angestellt.
Was kann ich machen, dass die AOK weiterhin mich unterstützt oder habe ich noch andere Alternativen ?

Danke im voraus

Aschberger

Hallo,
als nächstes wirst du wahrscheinlich zum medizinischen Dienst bestellt. Da dort regelmäßig Leute mit wesentlich mehr Beschwerden, als mit einem gefühlslosen Fingerkuppe für gesund erklärt werden, wirst du ganz sicher für arbeitsfähig erklärt. 
Allerdings mußt du nicht arbeiten gehen - nur wird die AOK keinen Cent mehr 
bezahlen.
Ehrlich gesagt liest sich dein Post schon etwas, als ob du nur keine Lust hast, zu arbeiten und das Anstellerei ist. Denn offenbar bist duvollkommen schmerzfrei, was man nicht von jedem Arbeitnehmer sagen kann, der sich täglich zu seiner Arbeitsstelle auf macht. Immerhin hast du noch alle 10 Finger und 9 davon sind voll einsetzbarGrüße

Hallo!

5 Monate krankgeschrieben wegen einer gequetschten/zerquetschten/abgetrennten Fingerkuppe ?
Ich bin überrascht !
mfG
duck313

Hallo,
das Problem kann m.E. nur mit dem behandelndem Arzt/Hausarzt geklärt werden.

Gute Besserung!

Waldschrat

Hallo,

das klingt lästig, vielleicht auch behandlungsbedürftig, aber warum ist man damit arbeitsunfähig? Wenn es sich um die Zeigefingerkuppe der Haupthand eines Chirurgen oder Uhrenmechanikers handeln würde, aber so?

Auch mich bekommst du nicht überzeugt damit, dass du wirklich nicht arbeiten könntest. Richte dich auch darauf ein, dass du zum MDK musst, wenn du dich weiter nicht am Arbeitsplatz blicken lässt. Dem MDK musst du dann plausibel machen, warum du keine Gartenarbeiten machen kannst.

Grüße

Uli

Hallo,

es mag dir oder deinem Vater vielleicht nicht recht sein, im Februar wieder arbeitsfähig zu sein, und er dir -ohne daß gearbeitet werden kann- Gehalt zahlen zu müssen aber ich glaube kaum daß man mit einer tauben Fingerkuppe nicht arbeiten kann.

Ein Bekannter arbeitet seit Jahrzehnten ohne Fingerkuppe als Schreiner.

Grüße
miamei