Guten Tag,
seit ein paar Tagen hat Mieter A Internet übers Fernsehkabel. Der dazu nötige Verstärker hängt im Keller und bezieht seinen Strom über die dortige Allgemeinsteckdose. Das hat nun den Hausmeister auf den Plan gerufen, der fordert, dass ein Kabel zum Stromzähler von Mieter A verlegt werden muss.
Da das relativ kostspielig ist fragt sich Mieter A, ob es in der Richtung irgendwelche Grundsatzentscheidungen gibt.
Mieter A wehrt sich nicht gegen die Bezahlung der Kosten, da die Installationskosten höher sind als die laufenden Stromkosten der nächsten 10 Jahre scheint die Forderung unverhältnismäßig.
Kann Mieter A hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!!
Hallo
da
die Installationskosten höher sind als die laufenden
Stromkosten der nächsten 10 Jahre scheint die Forderung
unverhältnismäßig.
Kann Mieter A hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Logo, wenn das so ist, könnte sich Mieter A ja bereit erklären, über seine Mietdauer den Allgemeinstrom allein zu bezahlen. Dann haben beide Seiten was davon: Die anderen Bewohner und der Mieter A, der sich die teurere Installation spart, die ja auch irgendwann wieder weg muss beim Auszug.
Gruß
smalbop
Hallo Smalbop,
die Installationskosten höher sind als die laufenden
Stromkosten der nächsten 10 Jahre scheint die Forderung
unverhältnismäßig.
Kann Mieter A hier vielleicht jemand weiterhelfen?Logo, wenn das so ist, könnte sich Mieter A ja bereit
erklären, über seine Mietdauer den Allgemeinstrom allein zu
bezahlen.
nun, einmal überlegen
Der Origposter hat hier doch wohl gemeint, dass die laufen Stromkosten für den Verstärker für die nächsten 10 Jahre geringer sind als die Montagekosten …
Sofern die anderen Parteien damit einverstanden sind (**), würd ich einen einfachen Stromzähler zwischen Steckdose und Verstärker hängen (bei C*nrad für 12.95 zu haben) und diesen Zähler dann regelmässig ablesen (lassen).
Gruss
norsemanna
(**) denn weder ist der Zähler geeicht noch frei von Manipulationsoptionen
Am einfachsten wäre es, wenn er einen entsprechenden kleinen Vertrag mit dem Besitzer aufsetzt und eine großzügige Pauschale für seinen Stromanteil zahlt.
Da es um Kleinstbeträge geht, sollte der Vertrag und der Aufwand drumherum in einem vernünftigen Verhältnis stehen.