Privater Verkauf oder Gewerblicher?

Angenommen jemand verkauft seine private Buchsammlung, häppchenweise.
mal da 10 euro nächsten Monat mal wieder.

Hat aber sonst einen Elektro-Handel. Dh. ein Gewerbe.

Ist der Buch verkauf dann Gewerbeeinnamhe?

Was für eine Art von Einnahme ist dieser dann?

Dank

lg w.

Angenommen jemand verkauft seine private Buchsammlung,
häppchenweise.
mal da 10 euro nächsten Monat mal wieder.

Macht ja mehr oder weniger jeder so.

Hat aber sonst einen Elektro-Handel. Dh. ein Gewerbe.

Ist der Buch verkauf dann Gewerbeeinnamhe?

Natürlich nicht. Hier kann man strikt zwischen dem Gewerbe und dem Privatverkauf unterscheiden.

Was für eine Art von Einnahme ist dieser dann?

Privat. Auch Personen, die ein Gewerbe betreiben, haben ein Privatleben. Entscheidend ist, ob der Verkauf einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Das ist beim Verkauf von privaten Gegenständen eben nicht der Fall.

Siehe auch

http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html

Gruß

S.J.

zwischen privat und gewerblich schiebbar?

Hat aber sonst einen Elektro-Handel. Dh. ein Gewerbe.

Ist der Buch verkauf dann Gewerbeeinnamhe?

Natürlich nicht. Hier kann man strikt zwischen dem Gewerbe und
dem Privatverkauf unterscheiden.

Könnte/Kann er eigentlich seine privaten Elektro-Geräte auch in den Handel verschieben? Also einfach dann gewerblich verkaufen?

Und umgekehrt gehts aber wohl gar nicht? Also das er Geräte aus seinem Elektro-Handel ins private verschiebt und dann eventuell sogar später mal privat verkauft?

lg w.

Amt bei privatverkauf
da fällt mir noch eine anschlussfrage ein

Angenommen jemand verkauft seine private Buchsammlung,
häppchenweise.
mal da 10 euro nächsten Monat mal wieder.

Macht ja mehr oder weniger jeder so.

Privatverkauf ist doch aber auch eindeutig eine Einahme - oder?
Also wenn er vor dem Amt (z.b. harz4) seine einnahmem auflisten muss, muss er seine Flohmarktartikel, notverkauf seiner hobbieutensielien etc. auch ala einnahme verrechnen lassen?
Richtig?
D.h. er bekommt demenstprechend weniger stütze und könnte den verkauf eigentlich gleich sein lassen.
Ohne verkauf kann er wenigstens einen wert speichern (in form von buch oder so).
Richtig?

Lieben Gruß w.

Hallo,

Könnte/Kann er eigentlich seine privaten Elektro-Geräte auch
in den Handel verschieben? Also einfach dann gewerblich
verkaufen?

ja, aber ob das clever ist? Er muss dann natürlich Mehrwertsteuer draufschlagen und abführen und kann die Gewährleistung nicht mehr ausschließen.

Und umgekehrt gehts aber wohl gar nicht? Also das er Geräte
aus seinem Elektro-Handel ins private verschiebt und dann
eventuell sogar später mal privat verkauft?

Er kann natürlich privat einen Kühlschrank bei seiner eigenen Firma kaufen und diesen privat wieder verkaufen, wenn er den nicht mehr braucht.

Es muss klar zwischen Dingen unterscheiden, die privat bzw. gewerblich genutzt wurden. Die bereits zitierten § des BGB sagen dazu eigentlich alles.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Privatverkauf ist doch aber auch eindeutig eine Einahme -
oder?
Also wenn er vor dem Amt (z.b. harz4) seine einnahmem
auflisten muss, muss er seine Flohmarktartikel, notverkauf
seiner hobbieutensielien etc. auch ala einnahme verrechnen
lassen?
Richtig?

Falsch. Das nennt man Vermögensumschichtung. Genauso wenig wie der ALG2 Empfänger verpflichtet ist sein Eigentum zu verkaufen um seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, werden Einnahmen daraus angerechnet. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn die Sachen einen erheblichen Vermögenswert darstellen (Gemälde, Schmuck etc.).

D.h. er bekommt demenstprechend weniger stütze und könnte den
verkauf eigentlich gleich sein lassen.
Ohne verkauf kann er wenigstens einen wert speichern (in form
von buch oder so).
Richtig?

Falsch. Siehe oben.

Gruß

S.J.

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