[privater Verkauf über Kleinanzeige] Rückgaberecht

Guten Tag,

ich hab mal ne Frage zu filgendem Fall:

Fall: Falls eine Person V[verkäufer; 15Jahre] einer Person K[Käufer] privat über eine Kleinanzeige ein Handy(welches ein billiges nachgemachtes Chinahandy ist) verkauft.

Beide Personen verabreden sich an einem ausgemachten Punkt und K testet dieses Handy und kauft dieses danach für 100€. Am nächten Tag schreibt K an V eine Email, in der steht, dass man nicht Telefenieren kann und somit die versprochende Mindestleistung nicht erfüllt ist, wobei am Tag des Kaufes alles getestet wurde. Nun sagt K aber, dass er das Handy nur hätte anleuten lassen und somit kein richtoges telefonat geführt hätte und somit das Handy zurückgeben möchte! V antwortet, dass es eventuell daran liegt, dass, wie in Foren vermutet, der Handyempfang schlecht ist. K sagt auch noch, dass das Handy noch weitere Mängel aufweist und auch deshalb das handy zurückgeben möchte. V aber nimmt das handy nicht zurück, und so droht K die Rückname rechtlich durchzusetzen!

Ist es für K möglich eine Rücknahme rechtlich zu Erzwingen?

Achja, das Handy ist dutch den hnadyempfang nicht defekt, da der Epmfang bei allen Handys dieser Marke und Modell nummer gleich (schlecht) ist!

Ist eine Rücknahme rechtlich erzwingbar?