Guten Tag,
ich hab mal ne Frage zu filgendem Fall:
Fall: Falls eine Person V[verkäufer; 15Jahre] einer Person K[Käufer] privat über eine Kleinanzeige ein Handy(welches ein billiges nachgemachtes Chinahandy ist) verkauft.
Beide Personen verabreden sich an einem ausgemachten Punkt und K testet dieses Handy und kauft dieses danach für 100€. Am nächten Tag schreibt K an V eine Email, in der steht, dass man nicht Telefenieren kann und somit die versprochende Mindestleistung nicht erfüllt ist, wobei am Tag des Kaufes alles getestet wurde. Nun sagt K aber, dass er das Handy nur hätte anleuten lassen und somit kein richtoges telefonat geführt hätte und somit das Handy zurückgeben möchte! V antwortet, dass es eventuell daran liegt, dass, wie in Foren vermutet, der Handyempfang schlecht ist. K sagt auch noch, dass das Handy noch weitere Mängel aufweist und auch deshalb das handy zurückgeben möchte. V aber nimmt das handy nicht zurück, und so droht K die Rückname rechtlich durchzusetzen!
Ist es für K möglich eine Rücknahme rechtlich zu Erzwingen?