Hallo zusammen,
nehmen wir an, ich möchte meine bei einer Zwangsversteigerung günstig erworbene, bar bezahlte (also schuldenfreie) Eigentumswohnung weiter verkaufen, nachdem ich ein, zwei Jahre selber drin gelebt habe: Muss ich dann den etwaigen Gewinn versteuern? Und/oder wird die Eigenheimzulage zurück gefordert? Welche Fristen gibt es da? Und wie kann man hier Steuern sparen?
Gruß und danke für Eure Antworten
Boris