Privater Wohnungs-Verkauf

Hallo zusammen,

nehmen wir an, ich möchte meine bei einer Zwangsversteigerung günstig erworbene, bar bezahlte (also schuldenfreie) Eigentumswohnung weiter verkaufen, nachdem ich ein, zwei Jahre selber drin gelebt habe: Muss ich dann den etwaigen Gewinn versteuern? Und/oder wird die Eigenheimzulage zurück gefordert? Welche Fristen gibt es da? Und wie kann man hier Steuern sparen?

Gruß und danke für Eure Antworten

Boris

Hallo!

  1. Wenn die Wohnung in der gesamten Zeit zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, braucht ein Gewinn nicht besteuert zu werden.

  2. Eigenheimzulage knüpft im wesentlichen an 2 Kriterien an: a) Die Förderfähigkeit im Zeitpunkt der Anschaffung und b) eine jahresbezogen zu prüfende Selbstnutzung als Wohnung. Infolgedessen entfällt die Eigenheimzulage ab dem Jahr, in dem die Wohnung nicht mehr selbstgenutzt wurde.

Ciao!
Nemo