Hallo,
nach meiner Kenntnis darf ein Arbeitnehmer seine persönlichen Sachen in einer Schublade am Schreibtisch aufbewahren. Sobald diese Schublade mit „Privat“ gekennzeichnet ist darf diese von niemandem geöffnet werden. Ist das richtig ?
Weiter: wenn die Kollegin von A Arbeitsmaterial wie z. B. ein Locher, der von zwei Angestellten benutz wird, in ihrer Schublade versteckt und den Schreibtisch abschliesst, darf dann Kollegin A den Schreibtisch (gewaltlos) öffnen ?
Gruss
Andreas
Hallo
nach meiner Kenntnis darf ein Arbeitnehmer seine persönlichen
Sachen in einer Schublade am Schreibtisch aufbewahren. Sobald
diese Schublade mit „Privat“ gekennzeichnet ist darf diese von
niemandem geöffnet werden. Ist das richtig ?
Nein.
Weiter: wenn die Kollegin von A Arbeitsmaterial wie z. B. ein
Locher, der von zwei Angestellten benutz wird, in ihrer
Schublade versteckt und den Schreibtisch abschliesst, darf
dann Kollegin A den Schreibtisch (gewaltlos) öffnen ?
Besser: Nein. Kollegin A sollte wenn überhaupt den AG darum bitten.
Gruß,
LeoLo
Hallo noch mal.
Habe das „gewaltlos“ zuerst überlesen…
darf
dann Kollegin A den Schreibtisch (gewaltlos) öffnen ?
Also prinzipiell spricht nichts dagegen. Trotzdem kann es natürliche „Gepflogenheiten“ geben, die aus der Schublade der Kollegin tatsächlich eine „Privatsphäre“ gemacht haben. Zur Sicherheit sollte diese Frage vorab mit dem AG abgeklärt werden. Gibt der AG grünes Licht, dann spricht wohl nichts dagegen, den Locher aus der Schublade zu nehmen.
Gruß,
LeoLo