Privates Auto an einen Einzelunternehmer vermieten

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.
Wir haben einen Wunderschönen Volvo der fährt und fährt und fährt…
(brauche diesen aktuell nicht da ich Dienstwagen fahre)

Mein Onkel der Einzelunternehmer ist, benötigt für ca. 6 Monate ein Auto.

So nun jetzt meine Frage:
Kann ich Ihm mein Auto vermieten (Versicherung (er wird als Fahrer eingetragen) und Steuer, also Zulassung ist auf mich).
Die viel wichtigere Frage ist ob ich Ihm eine Rechnung erstellen kann, also z.b. ich verlange 100.-€ + MwSt. = 119.-€ Brutto und schreibe Ihm eine Rechnung, damit er es absetzten kann.

Ist dies möglich und wenn ja was muss ich in der Rechnung beachten?

Ich freue mich wirklich über jede Antwort.

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen :wink:

Zunächst müßtest Du mal ein Gewerbe anmelden, wenn Du Rechnungen mit MwSt. ausstellen willst.
Deinen Dienstherren (weil Dienstwagen) mußt Du vermutlich über Deine Nebentätigkeit um Erlaubnis bitten oder zumindest informieren.

Moin,
ein Gewerbe musst du nur anmelden, wenn du dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wirst.
Umsatzsteuer auszuweisen würde ich gar nicht erst in Betracht ziehen, sondern nur Privatrechnungen ausstellen.
Bei Gewinnerzielungsabsicht kommt dazu, dass due Versicherung von der Nutzungsänderung des KfZ wissen muss, auch die Zulassung müsste evtl. geändert werden.
Versteuern musst du die Einnahmen natürlich so oder so.
@Aprilfisch wird dazu aber deutlich mehr sagen können.

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Servus,

Das ist möglich, aber ein Nullsummenspiel: Was der Onkel an Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abzieht, führst Du ans Finanzamt ab. Lass das mit der Option zur Regelbesteuerung bleiben, das ist in diesem Fall sinnlos und bringt nur viel Unmus und keinen Ertrag.

Bei einzelnen Vorgängen - heute ein Auto, in drei Jahren vielleicht eine Kameraausrüstung - gibt es kein „stehendes Gewerbe“, da muss nichts angemeldet werden.

Den Arbeitgeber musst Du nicht informieren, weil die mietweise Überlassung des eigenen Autos keine Nebentätigkeit ist. Wohl aber, wie @X_Strom schon geschrieben hat, auf das Thema Versicherung und eventuell Zulassung achten. (Wobei ich das Gefühl habe, ohne es zu wissen, dass eine geänderte Zulassung nur bei regelmäßigem, dauerhaften = gewerblichen Vermieten notwendig wäre.)

Schöne Grüße

MM

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