Hallo,
wie sieht es rechtlich aus wenn man für Private Personen bügelt und diese dann behaupten es wäre etwas von der Kleidung abhanden gekommen.
Hallo,
wie sieht es rechtlich aus wenn man für Private Personen bügelt und diese dann behaupten es wäre etwas von der Kleidung abhanden gekommen.
Hallo,
das kommt darauf an, ob man als Arbeitnehmer behandeltund bezahlt wird oder ob man seine Dienste als selbständiger Gewerbetreibender angeboten hat.
Im ersten Fall gilt das Arbeitsrecht und man sollte sich an seine Privathaftpflicht wenden. Im zweiten Fall sollte man schon eine Betriebshaftpflicht haben, sonst muss man bei bewiesenem Abhandenkommen in die eigene Tasche greifen.
Gruß Woko
Weder noch. Es wurde als Privatperson eine „nettigkeit“ verübt und man hat dafür etwas Geld erhalten. Es wurde nie notiert was gebracht wurde und was geholt wurde.
Und? Ist denn was abhanden gekommen? Definiti ja? Definitiv nein? Oder weiß die Büglerin es am Ende nicht sicher?
Die Büglerin ist sich ziemlich sicher das nie was abhanden gekommen ist. Es war immer das im Korb was auch gebracht wurde. Es fällt der Person auch 6 Monate nach dem letzten bringen ein.
Dann wären vor Gericht keine Ansprüche durchsetzbar, folglich gibt es auch außergerichtlich keinen Grund, nun irgendwas anderes zu tun als die Vorwürfe abzustreiten.
Nichts anderes gilt übrigens für eine Strafanzeige wegen Unterschlagung: Würde schnell mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Levay
Im ersten Fall gilt das Arbeitsrecht und man sollte sich an
seine Privathaftpflicht wenden.
Die wäre nicht zuständig.
Wie verhält man sich in diesem Fall am besten?? Anwalt aufsuchen?
Nur wegen einer Behauptung? Ich würde einfach gar nichts tun, es sei denn, es flattert mal amtliche Post ins Haus.
Levay
Wie verhält man sich in diesem Fall am besten?? Anwalt
aufsuchen?
wozu? hast du denn eine forderung, die du durchsetzen möchtest?
Guten Tag,
nein. Bisher wurde nur per SMS mitgeteilt das eine Anzeige gestellt werden soll. Es wurde nie festgehalten was gebracht wurde oder abgeholt wurde. In zwei Jahren wurde nie gesagt das etwas fehlte. Seit mai wird nicht mehr gebügelt und jetzt kommen solche dinge.
Guten Tag,
nein. Bisher wurde nur per SMS mitgeteilt das eine Anzeige
gestellt werden soll. Es wurde nie festgehalten was gebracht
wurde oder abgeholt wurde.
dann sollte man die anzeige gelassen abwarten und für diese leute nicht mehr bügeln.
Hall Nordlicht,
Die wäre nicht zuständig.
Das ist korrekt. Hatte auch weniger an eine Regulierung als den passiven Rechtsschutz gedacht. Der scheidet aber wohl bei nicht versicherten Risiken auch aus. Allerdings gibt es immer wieder Überraschnungen hierbei.
Um es mit deinen Worten zu sagen - eine Versicherung kann sich auch einmal kulant zeigen
)
Gruß Woko