Privates Chatprotokoll gegen mich verwenden?

Hallo…
Kann ein privates Chatprotokoll, das auf meinem Firmenrechner gesucht und gefunden wurde gegen mich verwendet werden…? Es handelt sich um ein Chatprotokoll von einem Gespräch, das ich mit meinem privaten Login mit einer Freundin geführt habe, und welches jetzt zu einer fristlosen Kündigung führen soll… Mir ist schon klar, daß es dumm ist auf Firmenrechnern privat zu chatten und im Rahmen eines solchen Gesprächs über den Chef herzuziehen, aber kann ein solches privates Gespräch gegen mich verwendet werden?
Danke für zahlreiche Antworten! :o)

Hallo,

da hast du jetzt wohl zwei Probleme:

  1. Wenn im Chatprotokoll auch Zeiten hinterlegt sind und man damit beweisen kann, dass du während der Arbeitszeit gechattet hast, ist dies auf jeden Fall ein Abmahnungsgrund, je nach Umfang evtl. auch ein Kündigungsgrund
  2. Man muss gegenüber seinem Unternehmen/Chef Lovalität an den Tag legen, dies beinhaltet eine Pflicht des Arbeitnehmers. „Öffentliche“ Disktiminierung des Vorgesetzten zerstört das Vertrauensverhältnis und ist auch ein Grund zur Kündigung.
    Ob jedoch beides für eine fristlose Kündigung ausreichen ist fraglich, das kann aber nur ein Richter entscheiden.
    Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und legen Sie sofort Einspruch gegen die Kündigung ein, es ist sehr wahrscheinlich dass Sie ihren Job verlieren, aber vielleicht noch eine Abfingung rausholen können.
    Sehen Sie es positiv: Sie konnten wohl ihren Chef eh nicht leiden, dann ist es ohnehin besser einen neuen Job zu suchen und derzeit gibt es sehr viele freie Stellen.
    Grüße
    zeichevadda

Huhu!
Das Chatten mit dem Lieferanten gehörte zu meiner Arbeit, der sitzt nämlich in China und dort arbeiten sie zu anderen Zeiten als wir hier… Es war vom Chef gewünscht, Dinge per Chat zu erledigen, da es der schnellste Weg ist. Mit der Zeit „freundet“ man sich an und chattet wohl auch privat, aber nicht so, daß es die Arbeit beeinflußt. Für die beruflichen Chats wurde der berufliche Login genutzt, es gab noch einen privaten Login, von dem aus besagte Gespräche geführt wurden.

Hi,
also ich fürchte Dein „privates“ Chatprotokoll lässt sich sehr wohl gegen Dich verwenden. Ist denn private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten?
Sind Deine Bemerkungen über Deinen Chef grob ehrenrührig, oder kann aus dem Inhalt geschlossen werden, das die Vertrauensbasis unwiderruflich zerstört ist?
Wenn´s nicht so drastisch ist, sollte auch eine Abmahnung als Ahndung des Fehlverhaltens ausreichen. Kommt aber darauf an, was gesagt wurde.
Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen und ich würde auch eine persönliche Entschuldigung beim Chef vorschlagen.
So viel Arsch in der Hose muß sein und es macht sich im Streitfall besser!
Gruß
fragmich46

Hallo,
während der Arbeitszeit privat im Internet zu surfen oder zu chatten, ist das Eine - über seinen Vorgesetzten herzuziehen, das Andere. Beides für sich kann bereits zu einer Kündigung - sogar fristlos - führen.
Wenn das auf Sie zu kommt, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen.
Viele Grüße

Hallo,

wenn es einen privaten Chatroom gab, der als solcher deklariert und ausgewiesen und vom Unternehmen genehmigt war und dieser von Ihrem Unternehmen eingesehen wurde, ist das ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz / Datengeheimnis und dies können Sie zur Anzeige bringen.
Dies hat jedoch nicht direkt etwas mit ihrem Arbeits-platz zu tun, außer dass dies dann sehr wahrscheinlich nicht für eine Kündigung herangezogen werden kann.

Nochmal: Wenn Sie in der Arbeitszeit über ihren Geschäftsaccount (= nicht privat erlaubt) privat gechattet haben, dies auch noch während der Arbeitszeit getan haben und dann noch über Ihren Chef sich beschwert haben, dann bleiben dies drei Gründe für eine Kündigung unter Umständen - hängt immer vom Richter ab.
Den Geschäftsaccount darf der Chef einsehen, jedoch nur wenn es hierfür klare Betriebsvereinbarungen/Arbeitsanweisungen gibt.

Hallo, blödgefragt

wenn mann mit anderen Menschen, über dritte redet, und nicht sicher sein kann, dass das von anderen gehört oder irgendwie in Erfahrung gebracht wird, ist man sehr naiv, oder villeicht auch nur gedankenlos.

Die Folgen muß man auf jeden Fall tragen. Ob man gleich mit einer fristlosen Entlassung reagiern muß, hängt sicher davon ab, „wie kritisch“ die Äußerungen über Chef waren, ob die Nutzung des Internetanschlusses der Firma für persönliche Zwecke erlaubt war und ob es das erste Mal war.

Üblicherweise sollten vorher Abmahnungen erfolgen. Auf jeden Fall würde ich zur Klage gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht raten.

Diese muß aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingereicht werden.

Mit freunlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

gibt es eine Regelung bez. der Internetnutzung? Falls nein, so ist da Chatten ein Verstoss, aber kein Kündigungsgrund. Die öffentlichen Äußerungen über den Chef sind jedoch schwerwiegend. Denken darf man alles, aber nicht imChatt schreiben.

Das kann Schwirigkeiten mit sich bringen. Letzendlich wird der Arbeitsrichter entscheiden!

Gruss
Gorbes

Wie so oft, kommt es sehr auf die Details an. Für eine fristlose Kündigung reicht es nie und nimmer. Der AArbeitgeber macht sdies in der Regel um sich anschliessend bei Gericht ggf. auf eine fristgerechte Kündigung zu einigen.
Die Frage ist, was als Kündigungsgrund herangezogen wird: Das herziehen über den Chef, oder das private chatten auf dem Firmenrechner / während der Arbeitszeit.
Über seinen Chef schlecht zu reden ist so lange schadlos, wie man es nicht in der Firma macht, und selbst da sind die Grenzen in der Zwischenzeit etwas weiter gesteckt.
Den Computer (während der Arbeitszeit) privat zu nutzen kann ein Kündigungsgrund sein, hängt aber sehr von den Details ab und bedarf m.E. einer vorherigen Abmahnung.
In jedem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, sobald Sie die Kündigung oder eine Abmahnung erhalten.
Aus meiner Sicht ist eine fristlose Kündigung nicht haltbar - ob eine fristgerechte Kündigung für Ihren Arbeitgeber Aussicht auf Erfolg hat, kommt sehr auf die naeheren Umstaende an.

Gruss
WG

Hallo,
Guten Morgen, das hab ich dazu gefunden, hoffe es hilft dir weiter.
Die Diskussion um die private Nutzung des Internets („Surfen im Web“) am Arbeitsplatz und das Empfangen und Senden von privaten Mails ist für Juristen des Arbeitsrechts sowie in manchen Unternehmen auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Für und Wider ohne Ende.

Dabei kann das Ausmaß der privaten Nutzung (Zeit sowie Umfang der Daten) eine Rolle spielen oder ob zum Beispiel das Unternehmen das private Telefonieren erlaubt. Private Telefonate oder private Mails während der Arbeitszeit sollten daher nur wenig Zeit beanspruchen. Sonst droht eine Abmahnung.

Beispiel: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat im Urteil vom 31.05.2010 - 12 SA 875/09 bekräftigt, dass bei exzessiver privater Internetnutzung am Arbeitsplatz eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig ist. Im Urteilsfall hatte es der Verwaltungsangestellte aber auch deutlich übertrieben. So hatte er über mehrere Wochen hinweg täglich über einhundert private Mails von seinem Büro-Computer versendet.

Der Leitsatz des LAG Niedersachsen lautet: „Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine „exzessive“ Privatnutzung des Dienst-PC“.

Private Nutzung des Internets und erlaubte Kündigung
Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung und das sogar dann, wenn der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Dieses interessante Urteil fällte das LAG Rheinland Pfalz vom 26.02.2010 - 6 Sa 682/09.

Der Mitarbeiter hatte im Urteilsfall folgenden Wortlaut einer Erklärung unterschrieben: Der Zugang zum Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen – insbesondere bei Nutzung von kriminellen, pornographischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten – zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das Landesarbeitsgericht hat mit dem o.a. Urteil der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers entsprochen. Das LAG hielt die Kündigung nicht für sozial gerechtfertigt. Begründung: Der Arbeitgeber müsse zusätzlich nachweisen, dass es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen sei. Diesen Nachweis hatte der Arbeitgeber nicht erbracht. Stattdessen hat der Arbeitgeber genau aufgelistet, zu welchen Zeiten das Internet vom Mitarbeiter privat genutzt wurde. Auch der Inhalt der vom Mitarbeiter aufgerufenen Seiten - wie zum Beispiel seine Bank (www.s-bank.de) bewirkt nicht eine Kündigung.

In der interessanten Urteilsbegründung zur privaten Intenertnutzung wird ausdrücklich vom LAG nochmals ausgesprochen: „Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG nur begründet, wenn eine dem Betriebsfrieden dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu erwarten ist. Hierbei sind grundsätzliche strenge Anforderungen zu stellen, weil das Kündigungsschutzgesetz den Arbeitnehmer vor dem Verlust des Arbeitsplatzes durch sozialwidrige Kündigungen bewahren will“.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in mehreren Entscheidungen mit diesem Thema zu befassen. Danach kann das Arbeitsverhältnis aus folgenden Gründen wegen privater Internetnutzung gekündigt werden. Regelmäßig ist aber eine Kündigung erst nach einer erfolglosen vorherigen Abmahnung zulässig.

•Beim Herunterladen erheblicher Datenmengen aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme, insbesondere, wenn damit einerseits die Gefahr möglicher Vireninfizierungen oder anderer Störungen des betrieblichen Systems verbunden sein kann oder es andererseits zu einer möglichen Rufschädigung des Arbeitgebers kommen kann.
•Bei privater Nutzung des Internetanschlusses am Arbeitsplatz, weil hierdurch dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten entstehen und der Arbeitnehmer die Computernutzung unberechtigterweise in Anspruch genommen hat.
•Bei privater Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt und sie verletzt.

Fazit: Mit den obigen Urteilen sehen die Richter die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz auch als voll akzeptiertes Kommunikationsmedium an. Durch privates Surfen kommt es zwar auch zum Verlust an Arbeitszeit. Die Leitungskosten können hingegen vernachlässigt werden. Die Kommunikation über das Internet und die moderne Form der Vernetzung bringen mit dem einhergehenden Informationsfluss häufig nicht nur dem Arbeitnehmer Vorteile, sondern auch dem Arbeitgeber. Nach eingehenden Kommentaren können wir auch sagen, dass die Besucher in dieser Finanztip-Rubrik „Arbeitsrecht“ zwar vorwiegend eher der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. So mancher Besucher handelt aber im Auftrage des Arbeitgebers.

Hallo…
Kann ein privates Chatprotokoll, das auf meinem Firmenrechner
gesucht und gefunden wurde gegen mich verwendet werden…? Es
handelt sich um ein Chatprotokoll von einem Gespräch, das ich
mit meinem privaten Login mit einer Freundin geführt habe, und
welches jetzt zu einer fristlosen Kündigung führen soll… Mir
ist schon klar, daß es dumm ist auf Firmenrechnern privat zu
chatten und im Rahmen eines solchen Gesprächs über den Chef
herzuziehen, aber kann ein solches privates Gespräch gegen
mich verwendet werden?
Danke für zahlreiche Antwor

Klar kann Das gegen Dich verwendet werden.

Hallo,
vorab, ist es auf dem Firmenrechnern gestattet, das Internet privat zu nutzen?
Wenn nein, ist es ein arbeitsrechtliches Vergehen, das entsprechend zu verantworten ist. In diesem Zusammenhang und der Tatsaches der üblen Nachrede gegenüber dem Chef, die ja durch das Protokoll nachweislich ist, sehe ich eine fristlose Kündigung als gerechtfertigt.
MFG
SN

Sehr geehrte® Anfragende®,

ich hoffe, dass ein anderer bereits die Beantwortung vorgenommen hat, damit die Aussprache eine Kündigungsschutzklage Ihrerseits noch innerhalb der 14-tägigen Frist erfolgen konnte.
Ich kann Ihnen leider nur raten, sich in diesem Kontext mit einem Arbeitsrechtler zusammenzusetzen, weil die Rechtsprechung in diesem Kontext nicht eindeutig ist.

  • Der Arbeitgeber darf auf Betriebsmittel (hierzu gehört der firmeneigene PC) kontrollieren und sofern hier Beleidigungen vorliegen-hiergegen vorgehen
  • Anderseits genießen SIe als Arbeitnehmer auch gewisse Privatrechte: In diesem Kontext ist fraglich, ob Sie davon ausgehen konnten, dass Ihre Beleidung ggf. offensichtlich wird (bspw. wenn die PC wöchentlich gewartet werden).

Es müssen leider die Gerichte entscheiden, sofern keine andere Lösung gefunden wird.

Grüße