A und B führen eine 7-jährige Lebensgemeinschaft.
A gewährt B Dezember 2009 ein Darlehen von 1000 Euro für den
Kauf eines Pkw für B. Die 1000 Euro werden vom Konto von A
abgehoben und B bar ohne Quittung übergeben und am gleichen
Tag wird der Pkw auf B zugelassen.
Rückzahlung soll erfolgen, wenn B es finanziell möglich ist.
Nun trennt sich B von A, A fordert das Darlehen zurück und B
will die 1000 Euro nicht zurückzahlen.B hat gegenüber eines Zeugen von dem Darlehen erzählt. Weitere
Beweise, außer Tag der Abbuchung gleich Tag der Zulassung des
Pkw, für die Existens des Darlehens sind nicht vorhanden.
Also wäre ich Richter, dann wären mir ein Zeuge und der zeitliche Zusammenhang von Abhebung und Autokauf Beweis genug.
Jegliche mündliche Versuche einen Ratenvertrag zu vereinbaren
lehnt B ab. Seit drei Monaten wohnt er nicht mehr in der
ehemaligen gemeinsamen Wohnung, hat sich aber auch nicht
umgemeldet und die neue Anschrift ist unbekannt.
Zum falschen Wohnort hilft evtl. dieser alte Artikel:
/t/zwangsabmeldung/3610221
Als A der Person B androht ein gerichtliches Mahnverfahren
einzuleiten, gibt B an jemanden zu finden, der vor Gericht
behaupten wird, gesehen zu haben, wie B 1000 Euro an A
zurückgezahlt hätte.
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser jemand wirklich bereit ist, eine Straftat vor Gericht zu begehen, um seinem Kumpel 1.000€ zu ersparen.
Vielleicht könnte man den B ja dazu bewegen, diese Ankündigung einer Straftat auch mal zu wiederholen, optimal mit zufällig anwesenden Zeugen im Nebenraum…
Tja, schön blöd. Mit diesem Hintergrund, wie sinnvoll/
ausichtsreich wäre ein Mahnverfahren?
Problematisch.
Als Betreiber eines Mahnverfahrens hat man ja erstmal die Auslagen zu tragen. Wenn man sich wirklich sicher ist, dass es im Zweifelsfall zu einer Falschaussage vor Gericht käme, sollte man sich das wohl zähneknirschend sparen.
Aber ich glaube eher nicht, dass der B einen findet, der so dämlich ist.
Und was mache ich wegen
der unbekannten Adresse?
Nichts. Was hättest DU denn auch mit diesem FIKTIVEN Fall zu tun???
Der A sollte sich mal kundig machen, wie es mit der Abmeldung des B zu handhaben ist. Ich bin ja kein Anwalt, denke aber:
Wenn der dann letztlich ohne festen Wohnsitz geführt wird, wird der schon beim nächsten Personalausweisantrag, Handyvertrag, Kontoeröffnung,… sehen, was er davon hat.