Privates darlehen wird nicht zurückgezahlt

A und B führen eine 7-jährige Lebensgemeinschaft.
A gewährt B Dezember 2009 ein Darlehen von 1000 Euro für den Kauf eines Pkw für B. Die 1000 Euro werden vom Konto von A abgehoben und B bar ohne Quittung übergeben und am gleichen Tag wird der Pkw auf B zugelassen.
Rückzahlung soll erfolgen, wenn B es finanziell möglich ist.
Nun trennt sich B von A, A fordert das Darlehen zurück und B will die 1000 Euro nicht zurückzahlen.

B hat gegenüber eines Zeugen von dem Darlehen erzählt. Weitere Beweise, außer Tag der Abbuchung gleich Tag der Zulassung des Pkw, für die Existens des Darlehens sind nicht vorhanden.

Jegliche mündliche Versuche einen Ratenvertrag zu vereinbaren lehnt B ab. Seit drei Monaten wohnt er nicht mehr in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung, hat sich aber auch nicht umgemeldet und die neue Anschrift ist unbekannt. Kontaktadresse besteht im Elternhaus, wo er jedoch nicht wohnt.

Als A der Person B androht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, gibt B an jemanden zu finden, der vor Gericht behaupten wird, gesehen zu haben, wie B 1000 Euro an A zurückgezahlt hätte. Dies ist B und seinen Bekannten/Eltern durchaus zuzutrauen.

Tja, schön blöd. Mit diesem Hintergrund, wie sinnvoll/ ausichtsreich wäre ein Mahnverfahren? Und was mache ich wegen der unbekannten Adresse?

A und B führen eine 7-jährige Lebensgemeinschaft.
A gewährt B Dezember 2009 ein Darlehen von 1000 Euro für den
Kauf eines Pkw für B. Die 1000 Euro werden vom Konto von A
abgehoben und B bar ohne Quittung übergeben und am gleichen
Tag wird der Pkw auf B zugelassen.
Rückzahlung soll erfolgen, wenn B es finanziell möglich ist.
Nun trennt sich B von A, A fordert das Darlehen zurück und B
will die 1000 Euro nicht zurückzahlen.

B hat gegenüber eines Zeugen von dem Darlehen erzählt. Weitere
Beweise, außer Tag der Abbuchung gleich Tag der Zulassung des
Pkw, für die Existens des Darlehens sind nicht vorhanden.

Also wäre ich Richter, dann wären mir ein Zeuge und der zeitliche Zusammenhang von Abhebung und Autokauf Beweis genug.

Jegliche mündliche Versuche einen Ratenvertrag zu vereinbaren
lehnt B ab. Seit drei Monaten wohnt er nicht mehr in der
ehemaligen gemeinsamen Wohnung, hat sich aber auch nicht
umgemeldet und die neue Anschrift ist unbekannt.

Zum falschen Wohnort hilft evtl. dieser alte Artikel:
/t/zwangsabmeldung/3610221

Als A der Person B androht ein gerichtliches Mahnverfahren
einzuleiten, gibt B an jemanden zu finden, der vor Gericht
behaupten wird, gesehen zu haben, wie B 1000 Euro an A
zurückgezahlt hätte.

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser jemand wirklich bereit ist, eine Straftat vor Gericht zu begehen, um seinem Kumpel 1.000€ zu ersparen.

Vielleicht könnte man den B ja dazu bewegen, diese Ankündigung einer Straftat auch mal zu wiederholen, optimal mit zufällig anwesenden Zeugen im Nebenraum…

Tja, schön blöd. Mit diesem Hintergrund, wie sinnvoll/
ausichtsreich wäre ein Mahnverfahren?

Problematisch.
Als Betreiber eines Mahnverfahrens hat man ja erstmal die Auslagen zu tragen. Wenn man sich wirklich sicher ist, dass es im Zweifelsfall zu einer Falschaussage vor Gericht käme, sollte man sich das wohl zähneknirschend sparen.

Aber ich glaube eher nicht, dass der B einen findet, der so dämlich ist.

Und was mache ich wegen
der unbekannten Adresse?

Nichts. Was hättest DU denn auch mit diesem FIKTIVEN Fall zu tun???

Der A sollte sich mal kundig machen, wie es mit der Abmeldung des B zu handhaben ist. Ich bin ja kein Anwalt, denke aber:

Wenn der dann letztlich ohne festen Wohnsitz geführt wird, wird der schon beim nächsten Personalausweisantrag, Handyvertrag, Kontoeröffnung,… sehen, was er davon hat.

schlechte Karten, da noch nicht mal beweisbar ist, dass ein Darlehen überhaupt gegeben wurde…

Hallo,

schlechte Karten, da noch nicht mal beweisbar ist, dass ein
Darlehen überhaupt gegeben wurde…

wie passt das mit dem Umstand zusammen, dass B sogar einen Zeugen für die Rückzahlung haben will?

Daraus ergibt sich klar, dass ein Darlehen gewährt wurde. Dass B dies eingesteht und nun einen gefakten Zeugen auftreiben will, der die Rückzahlung gesehen haben will, dürfte die Chancen von A vor Gericht deutlich steigern.

1.) Das Darlehen als solches ist nicht mehr strittig
2.) Derartige Zeugen werden vor Gericht in der Regel nach allen Regeln der Kunst auseinandergenommen und sind meist unglaubwürdig.

Gruß

S.J.

Hallo,

schlechte Karten, da noch nicht mal beweisbar ist, dass ein
Darlehen überhaupt gegeben wurde…

wie passt das mit dem Umstand zusammen, dass B sogar einen
Zeugen für die Rückzahlung haben will?

na, das war doch die drohung mit dem falschen Zeugen.

Daraus ergibt sich klar, dass ein Darlehen gewährt wurde. Dass
B dies eingesteht und nun einen gefakten Zeugen auftreiben
will, der die Rückzahlung gesehen haben will, dürfte die
Chancen von A vor Gericht deutlich steigern.

Aber B kann weiterhin vor Gericht behaupten, es gäbe gar kein Darlehen. was er A vorher unter 4 Augen gesagt hat, ist nicht beweisbar.

1.) Das Darlehen als solches ist nicht mehr strittig

kommt drauf an, was B sagt…

2.) Derartige Zeugen werden vor Gericht in der Regel nach
allen Regeln der Kunst auseinandergenommen und sind meist
unglaubwürdig.

Das allerdings bietet A wirklich eine Hoffnung. Und in anderen Bemerkungen stand ja drin, dass es fraglich ist, ob B überhaupt jemand finden wird, der sich auf eine Falschaussage einlässt. Dazu müsste B vermutlich mehr Ge3ld in die Hand nehmen als der die Kreditsumme…

A sollte das Darlehen erst mal fällig stellen, vereinbart war ja Rückzahlung wenn B es kann. Da liegt der Hase im Pfeffer, solange B kein Geld zur Rückzahlung hat braucht er es gem. der getroffenen Vereinbarung nicht zurückzuzahlen…

In diesem Fall sollte man ein paar Euro in die Hand nehmen und einen fiktiven Anwalt beauftragen :smile:

Gruß elmore

Hallo,
zur Versachlichung:
Man reicht entweder Klage ein oder in diesem Fall beantragt man einfach einen Mahnbescheid über das Darlehen und vergisst hierbei nicht die Zinsen, Kosten etc. im Antrag einzutragen.
Es gibt mittlerweile Online-Mahnbescheidanträge.

Wenn er sich aus der gemeinsamen Wohnung noch nicht abgemeldet hat, nimmt man die Adresse der Eltern, man sollte tunlichst nicht die Adresse der gemeinsamen Wohnung nehmen, nur weil er da postalisch noch erreichbar ist bzw. sich nicht umgemeldet hat.

Das Darlehen wurde ja auch nur gewährt, so lange man eine gemeinsame Lebensgemeinschaft/Wohnung hatte und somit wäre auch die Kü des Darlehens auf diese Weise gerechtfertigt.

Kosten für den Mahnbescheid bei 1.000 € Forderung = 27,50 €.

Schönen Tag noch.

Hallo!

zur Versachlichung:

Hm…

Man reicht entweder Klage ein oder in diesem Fall beantragt
man einfach einen Mahnbescheid über das Darlehen und vergisst
hierbei nicht die Zinsen,

Ab wann?

Kosten etc. im Antrag einzutragen.
Es gibt mittlerweile Online-Mahnbescheidanträge.

Wie schön einfach doch alles ist! Dann müssen wir uns um die materiellrechtliche Situation ja gar nciht mehr kümmern.

Wenn er sich aus der gemeinsamen Wohnung noch nicht abgemeldet
hat, nimmt man die Adresse der Eltern,

Und setzt damit Geld in den Sand, wenn die sagen, dass der Sohn dort nicht wohnt.

man sollte tunlichst
nicht die Adresse der gemeinsamen Wohnung nehmen, nur weil er
da postalisch noch erreichbar ist bzw. sich nicht umgemeldet
hat.

Warum sollte man das denn nicht tunlichst tun? Wenn das seine ladungsfähige Anschrift ist, ist eine Zustellung dort bestens aufgehoben.

Das Darlehen wurde ja auch nur gewährt, so lange man eine
gemeinsame Lebensgemeinschaft/Wohnung hatte

Wo steht das jetzt wieder geschrieben?

und somit wäre
auch die Kü des Darlehens auf diese Weise gerechtfertigt.

Die Kü? Falls eine Kündigung gemeint ist: Vor oder nach dem Mahnbescheid?

Kosten für den Mahnbescheid bei 1.000 € Forderung = 27,50 €.

Kosten, die der gegnerische Anwalt mit nur einem einzigen Kreuzchen und einem Einzeiler ans Gericht auslösen kann: € 441,68.

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Also wäre ich Richter, dann wären mir ein Zeuge und der
zeitliche Zusammenhang von Abhebung und Autokauf Beweis genug.

Wenn du Richter wärst, würdest du aber zu dem Ergebnis gelangen, dass über den Abschluss des Darlehensvertrages wegen § 138 Abs. 3 ZPO kein Beweis erhoben werden muss. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Darlehensnehmer wirklich behauptet, das Geld zurückgezahlt zu haben. Dann werden nämlich Abschluss aus Auszahlung des Darlehens unstreitig sein.

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser jemand wirklich bereit
ist, eine Straftat vor Gericht zu begehen, um seinem Kumpel
1.000€ zu ersparen.

Definitiv. Vor Gericht wird trotz Androhung empfindlicher Strafen gelogen, dass sich die Balken biegen. Das weiß ich deshalb so genau, weil auf eine absolut glaubhaft klingende Zeugenaussage oft eine nicht mehr glaubhaft klingende Zeugenaussage folgt, die der ersteren Zeugenaussage widerspricht.

Aber ich glaube eher nicht, dass der B einen findet, der so
dämlich ist.

Ich glaube das schon.

2.) Derartige Zeugen werden vor Gericht in der Regel nach
allen Regeln der Kunst auseinandergenommen und sind meist
unglaubwürdig.

Wo hast du das denn her?

Wo hast du das denn her?

Erfahrung

Du hast Erfahrung mit ganz vielen Zivilprozessen, in denen lügende Zeugen regelmäßig entlarvt werden, so dass du diesen Erfahrungssatz posten kannst? Glaube ich dir nicht. Und wenn du das auch nicht gemeint hast, fragt sich, welchen Sinn deine Aussage haben soll. Es geht hier nicht um ein Strafverfahren, womit du gewiss Erfahrung hast.

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Du hast Erfahrung mit ganz vielen Zivilprozessen, in denen
lügende Zeugen regelmäßig entlarvt werden, so dass du diesen
Erfahrungssatz posten kannst? Glaube ich dir nicht.

Dann eben nicht.

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Hallo,

schlechte Karten, da noch nicht mal beweisbar ist, dass ein
Darlehen überhaupt gegeben wurde…

wie passt das mit dem Umstand zusammen, dass B sogar einen
Zeugen für die Rückzahlung haben will?

Daraus ergibt sich klar, dass ein Darlehen gewährt wurde. Dass
B dies eingesteht und nun einen gefakten Zeugen auftreiben
will, der die Rückzahlung gesehen haben will, dürfte die
Chancen von A vor Gericht deutlich steigern.

Ja, das wundert mich in der Tat auch… er hätte auch einfach behaupten können, dass es sich um ein Geschenk handelte. Wer weiss… vielleicht macht er das ja noch. Gibt ja keine grossartigen Belege über die Gespräche.

1.) Das Darlehen als solches ist nicht mehr strittig

Aber immer noch ob es
a) schon fällig war
b) nicht bereits zurückgezahlt wurde

2.) Derartige Zeugen werden vor Gericht in der Regel nach
allen Regeln der Kunst auseinandergenommen und sind meist
unglaubwürdig.

Ja, das dachte ich auch mal… stimmt aber leider nur selten. Auch wenn dein Eindruck ein anderer sein mag.

Gruss HighQ