Privates Insolvenzverfahren

Ich frage für einen Bekannten, dem ich sonst bei vielen Dingen helfe, weil er es nicht schafft.

Bei ihm läuft seit 2006 das private Insolvenzverfahren.

Jetzt stellte ich fest, das er wieder in diverse Fettnäpfchen getreten ist. Seit 2006 haben sich wieder diverse Schulden angehäuft, die unmöglich für ihn zu regeln sind.
Er hat nicht mal Geld diese in Raten abzustottern.
Ich habe ihn jetzt endgültig davon über zteugen können, nichts mehr zu kaufen oder zu bestellen, damit nichts neues dazukommt. Seit 6 Monaten klappt das auch perfekt; es kam nichts mehr dazu. Und so soll das auch bleiben.
Er hat jetzt eingesehen, er ist grad mal 43 Jahre, das er sonst bald sein ganzes Leben in die Tonne treten kann.

Es ist ja schon mal gut, das nichts neues dazukommt. Aber was ist mit den Schulden, die zwischen 2006 und 2010 angefallen sind?

Können die in das laufende Insolvenzverfahren integriert werden?
Muss ein neues Verfahren eröffnet werden?
Oder wie muss man nun verfahren?

Für eine detaillierten Empfehlungen, Tips und Hionweisen, wäre ich sehr dankbar. Dann kann man die weiteren Schritte in die Wege leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

die neuen Schulden haben mit dem laufenden Insolvenzverfahrens nichts zu tun und können auch nicht eingebracht werden. Sie sind für das laufenden Verfahren unschädlich aber sehr ärgerlich, da das Ziel schuldenfrei zu werden nicht erreicht wird.
Die Restschuldbefreiung wirkt nur hinsichtlich der Schulden, die schon im Zeitpunkt der Beantragung des Verfahrfens bestanden haben.
Es kommt aber noch dicker. Nach Abschluss des Verfahrens besteht eine 10 jährige Sperrfrist für einen neuen Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Dein Bekannter sollte sich mal ausführlich beraten lassen. Vielleicht hilft ja eine Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung in dem laufenden Verfahren, um die Sperrfrist zu vermeiden.

Das ist eine Neuverschuldung und hat mit dem laufenden Inso verfahren nix zu tun.
Es besteht aber die Gefahr ,dass die Neuverschuldung als betrug gewertet wird, weil er innerhalb der INSO weitere Schulden gemacht hat.

Nein, die neuen Schulden können nicht in das laufende verfahren eingefügt werden.Und Nein, er kann kein neues Insoverfahren eröffnen. Da besteht nämlich eine Wartezeit von 10 jahren.
So wie es aussieht wird er nach dem Insoverfahren sofort wieder die Eidestattliche Versicherung abgeben müssen und hat die neuen Schulden voll an der Backe.
Hier gibt es auch noch Hilfe www.schuldenfrust.de

Hallo,

den ersten Wermutstropfen vorneweg: Ich darf leider keine Rechtsberatung machen.

Ich darf aber aus dem „Nähkästchen plaudern“:

Nach meinem Kenntnisstand hat es sich für Ihren Bekannten erledigt: Eine seiner Auflagen im laufenden Ins-Verfahren wird es doch wohl gewesen sein, keine neuen Schulden zu verursachen. Dagegen hat er verstoßen.

Und Tschüss.

Die einzige Chance, die er noch hat, ist, dass er (Sie) seine neuen Schulden anders geregelt bekommt (Verhandlungen mit den Gläubigern über Erlass, Eintritt eines Dritten (wie bescheuert muss der dann aber sein), Rückabwicklung, …)

Ich wünsche viel Standkraft und Erfolg.

Hallo,
Schulden die zwischen 2006 und 2010 angefallen sind sind nicht in das laufende Insolvenzverfahren „integrierbar“. Sie werden auch nicht Restschudlbefreit.
Ein neues Insolvenzverfahren ist nach Abschluß des Alten erst wieder in 10 Jahren möglich.

Mit den neuen Schulden muss er leben. Die Gläubiger können diese zwangsweise eintreiben und die ganze Palette wie Mahnungen, Pfändungen usw. auffahren lassen.
Er kann froh sein, wenn er keine Anzeige wegen Betruges bekommt, denn er war zahlungsunfähig (Insolvenz) und geht neue Schulden ein obwohl er weiss, dass er die nicht bezahlen kann.
Weitere Infos zur Insolvenz gibt es hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Hallo,mit den neuen Schulden trotz eidestattlicher Versicherung,hat er sich strafbar gemacht"Betrug"
ich kann nur abraten die neuen Schulden mit in das laufende Verfahren rein zu nehmen.
Er muß für die neuen Schulden einen andere Lösung finden.
Er kann für das alte Verfahren Restschuldbefreiung beantragen beim Amtsgericht in Zusammenarbeit mit einem Anwalt.„besser zur Schuldnerberatung“
Dauer 6 jahre + 1 Jahr,aber nicht wenn er in dieser zeit Straffällig wird,in dem er betrügerisch neue Schulden macht.
Betrug ist dann gegeben,wissenlich Schulden zu machen obwohl er weis diese nicht begleichen zu können
mfg
Jörg

Hallo,
melde mich die Tage zu ihrer Frage, da ich noch einige andere Anfragen erst beantworten muss.
Gruß
HBBH

Hallo,

nein, die neu angelaufenen Schulden können nicht zum laufenden Insolvenzverfahren gegliedert werden. Die Schuldnen muß er allein regulieren.
Auch ist ein zweites Verfahren der Insolvenz nicht möglich. Er kann frühstens in 10 Jahren nach erfolgreichen Abschluß der ersten Insolvenz eine neue Insolvenz beantragen.

Mit freundlichen Grüssen

Nein, diese neuen Schulden haben mit dem Verfahren nichts zu tun. Auch ist ein neues Verfahren nicht möglich, denn wenn er 2012 die Restschuldbefreiung erhält, wird er für 10 Jahre für ein neues Verfahren gesperrt.

Ihrem Freund geht es wie hunderttausenden Anderen im Land. Sinnlos in die Insolvenz gegangen, denn diese macht nur Sinn, wenn man danach definitiv saniert ist.

Sorry, hätte Ihnen lieber eine angenehmere Antwort gegeben.