hi,
habe einen sehr komischen fall. leider lässt sich derjenige welche nicht durch erklärungen sondern nur durch argumente und quellen überzeugen.
folgender fall: eine familie mit 2 kindern baut auf einem gehöfft gross um. es werden ställe etc. in 3 weitere kinderzimmer und ein gemeinschaftsraum und ein bad umgebaut. in diese (mit der wohnung verbundenen) räumen ziehen nach bedarf kinder aus einem heim ein (wenn dies überlastet ist).
mit dem landkreis (betreiber kinderheim) besteht ein mietvertrag für räume. jedoch wird nicht nur vermietet sondern auch verpflegt und ggf. auch kurzzeitig miterzogen. da die kinder idR. nur zw. 4 wochen und monaten da bleiben kann sich eigentlich kein verhältnis wie in einer pflegefamilie aufbauen.
ist diese einheitliche leistung nun noch als v+v anzusehen? oder liegt hier schon gewerblichkeit vor? auf dem vertrag steht zwar „mietvertrag“ das ist wohl aber das letzte indiz …
ich tendiere dazu, das hier ein pachtvertrag UND ein dienstleistungsvertrag vorliegen. die frage ist nur, ob diese beiden zusammen zur gewerblichkeit führen.
problematiken: gebäudeteil würde notw. betriebsvermögen und es ist keine investitionszulage möglich wie bei mietwohnungsbau. das fa vertritt die meinung (wie ich) das hier §15 EStG vorliegt. der jenige welche würde gerne klagen nur sehe ich kaum chancen, oder?
wer kennt änlich gelagerte fälle? hat jd. schon urteile in diese richtung gesehen?
bin für alle ideen und anregungen offen.
danke und gruss vom
showbee