Servus miteinand’…
Also mal angenommen der Wirt der Gastwirtschaft meines Vertrauens hat den super dollen Plan eine „Tarantino- Night“ zu veranstalten. In der Räumlichkeit finden ca. 200 Leute Platz, die für einen geringen Eintrittspreis das vollen Programm genießen dürfen… Der quater-pounder with cheese, der twist- contest etc… Über einen Beamer möchte er gerne den Film „Pulp Fiction“ präsentieren. Wie schaut´s aus…
a) wird unterschieden, ob der Film Hauptevent ist, oder nur zur „Flairgestaltung“ beiläufig präsentiert wird?
b) bei welcher Institution muss er dieses Vorhaben ankündigen?
c) diese Institution möchte doch sicherlich (wie die GEMA) ein Stück vom Kuchen sehen? Wie bemisst sich dieses?
Für sämtlich Tips bin ich sehr dankbar!
Seid gegrüßt!
Chris
Hallo Chris!
a) wird unterschieden, ob der Film Hauptevent ist, oder nur
zur „Flairgestaltung“ beiläufig präsentiert wird?
Nein, das wird nicht unterschieden.
b) bei welcher Institution muss er dieses Vorhaben ankündigen?
Nach meinem Wissen gibt es so etwas wie die GEMA für Filmvorführungen nicht. Ich weiß, dass es kleinere Gesellschaften gibt, die aber nur eine begrenzte Titelliste haben.
Im Zweifel sollte einfach die Produktionsfirma gefragt werden, da diese nach § 89 UrhG die Urheberrecht hat. Nach § 52 Abs. 3 UrhG muss bei Filmvorführungen der Rechtinhaber gefragt werden.
c) diese Institution möchte doch sicherlich (wie die GEMA) ein
Stück vom Kuchen sehen? Wie bemisst sich dieses?
Da dies wohl nicht die erste Anfrage in der Art bei der Produktionsfirma sein wird, werden die Ihre Preisliste haben. Beim öffentlichen Abspielen von Musik muss die Vergütung angemessen sein; bei Filmvorführungen gibt es eine solche Regelung nicht. Die Vergütung ist also in das Ermessen des Rechteinhabers gestellt, wird also willkürlich festgelegt.
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
Im Zweifel sollte einfach die Produktionsfirma gefragt werden,
ich glaube du schiesst hier etwas in die falsche richtung. Ich empfehle den Verleih zu fragen (er steht ja iom An- bzw. Abspann mit drin).
Ciao maxet.
Hallo Maxet
ich glaube du schiesst hier etwas in die falsche richtung.
Ich empfehle den Verleih zu fragen (er steht ja iom An- bzw.
Abspann mit drin).
Ich glaube, Du machst es Dir zu einfach. Nimmt man meinen gesamten Beitrag, so hab auch ich geschrieben, dass es eventuell eine Gesellschaft gibt, die die Rechte vergeben kannt. Dies kann auch der auf der Rückseite stehende Verleih sein oder eine Gesellschaft die die Vimedia (oder so ähnlich). Nur _im_Zweifel_ sollte die Produktionsfirma gefragt werden. Dann ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil diese die originären Recht hat. Es könnte ja auch sein, dass der auf der Rückseite angegebene Verleih gar nicht mehr existiert und eine Nachfolgefirma ohne Rechte nunmehr besteht. Vielleicht wurden dem Verleih auch die Verwertungsrechte entzogen/gekündigt. Dann ist man aber nur auf der sicheren Seite, wenn man den originär berechtigten fragt, die Produktionsfirma. Also im Zweifel Produktionsfirma fragen. Wenn es schnell und einfach sein soll, so muss ich zugeben, kann man auch die Filmverleih fragen. Dann ist man aber nicht unbedingt auf der sicheren Seite.
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
Nur _im_Zweifel_ sollte die Produktionsfirma gefragt werden.
Dann ist man aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil
diese die originären Recht hat. Es könnte ja auch sein, dass
der auf der Rückseite angegebene Verleih gar nicht mehr
existiert und eine Nachfolgefirma ohne Rechte nunmehr besteht.
ok, du hast natürlich Recht, v.a. da ja in den letzten einige grössere Medienhäuser (Kirch, Kölmel etc.) umstrukturiert wurden.
Ciao maxet.