habe da eine Frage zum Thema privates Krankentagegeld.
Der Arbeitgeber zahlt länger als die üblichen 42 Tage Entgelt. Es wurde vor mehreren Jahren ein privates Krankentagegeld abgeschlossen, welches ab dem 43. Tag zahlt.
Bekommt man hier trotzdem das Krankentagegeld?
Wenn nicht, was wären mögliche Wege das dennoch zu erhalten?
normalerweise erfolgt die Zahlung des Krankengeldes in keinem Fall vor Ablauf der Gehaltszahlungsverpflichtung des Arbeitgebers.
Es dennoch zu erhalten wäre Bereicherung, da sehe ich keine chance… warum auch?
der Tarif sollte umgestellt werden auf den Tag ab dem die Lohnfortzahlung wegfällt.Sonst zahlt man hier auch unnötige Beiträge.
Hallo,
wenn man den Vertrag überprüft, sollte man bei der Gelegenheit darauf achten, was passiert, wenn eine Krankheit wiederholt auftritt. Gilt dann vom Arbeitgeber immer ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung? oder werden die Zeiten addiert? Es kann sonst passieren, dass man für bestimmte Zeiten gar kein Geld bekommt.
Einzelheiten zur Entgeltfortzahlungen entweder im maßgebenden Tarif- oder Arbeitsvertrag nachlesen und/oder in der Personalabteilung erfragen.
Gruß
RHW
PS: Der (Mindest-)Anspruch laut Gesetz ist hier geregelt: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html