A und B führen eine 7-jährige Lebensgemeinschaft.
A gewährt B Dezember 2009 ein Darlehen von 1000 Euro für den Kauf eines Pkw für B. Die 1000 Euro werden vom Konto von A abgehoben und B bar ohne Quittung übergeben und am gleichen Tag wird der Pkw auf B zugelassen.
Rückzahlung soll erfolgen, wenn B es finanziell möglich ist.
Nun trennt sich B von A, A fordert das Darlehen zurück und B will die 1000 Euro nicht zurückzahlen.
B hat gegenüber eines Zeugen von dem Darlehen erzählt. Weitere Beweise, außer Tag der Abbuchung gleich Tag der Zulassung des Pkw, für die Existens des Darlehens sind nicht vorhanden.
Jegliche mündliche Versuche einen Ratenvertrag zu vereinbaren lehnt B ab. Seit drei Monaten wohnt er nicht mehr in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung, hat sich aber auch nicht umgemeldet und die neue Anschrift ist unbekannt. Kontaktadresse besteht im Elternhaus, wo er jedoch nicht wohnt.
Als A der Person B androht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, gibt B an jemanden zu finden, der vor Gericht behaupten wird, gesehen zu haben, wie B 1000 Euro an A zurückgezahlt hätte. Dies ist B und seinen Bekannten/Eltern durchaus zuzutrauen.
Tja, schön blöd. Mit diesem Hintergrund, wie sinnvoll/ ausichtsreich wäre ein Mahnverfahren? Und was mache ich wegen der unbekannten Asresse?
Hallo,
wegen der Adresse würde ich zum Bürgeramt der Stadt gehen und denen den Fall erklären das sie die neue Adresse brauchen um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Ob sie es dann einleiten ist eine ganz andere Sache.
Wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich einen Anwalt aufsuchen und sofort Klage erheben.
Das mit dem bekannten ist eine leere drohung denn man kann auch einen zeugen unter eid nehmen was mit bis zu 5 Jahren haft bestraft wird bei Falschaussage.
Also ran und nicht den Kopf hängen lassen.
Also zunächst einmal musst Du versuchen über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse herauszubekommen. Sofern B sich neu in einer anderen Stadt angemeldet hat, bekommen die Einwohnermeldeämter in der Regel eine Rückmeldung wo B hingezogen ist. Diese Auskunft ist aber Gebührenpflichtig, ca. 12 €.
Wenn Du dann die Adresse von B hast ist ein Mahnverfahren und ein anschließendes Gerichtsverfahren erfolgversprechend, sofern Du selbst auch Zeugen hast, die den Sachverhalt bestätigen können. Gut wäre es bestimmt auch, wenn jemand die Andeutung des B bestätigen könnte er würde sich jemanden suchen, der eine „falsche Aussage“ vor Gericht macht. Das hätte unter Umständen später auch strafrechtliche Konsequenzen für B und den Zeugen.
Nur mal angenommen, Sie würden ein Mahnverfahren einleiten, müßte damit zu rechnen sein, dass B. dagegen Widerspruch einlegt…
Dies würde bedeuten, dass es zu einem Gerichtsverfahren käme, also so richtig mit Richter, Zeugen usw. Dies würde erhebliche Kosten mit sich bringen, welche Sie auslegen müßten.
Wenn es bei der beschriebenen Beweislage bleibt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie verlieren… und somit würden Sie auf sämtlichen Verfahrenskosten „sitzenbleiben“…
Natürlich besteht die Möglichkeit, etwas die „Säbel zu rasseln“… So ein Mahnbescheid iss ja nun nicht so teuer… eventuell läßt sich B. doch etwas beeindrucken, wenn der Mahnbescheid ins Haus flattert (ist ja doch immerhin ein Gerichtsbescheid…) und zahlt was…
Das können aber nur Sie einschätzen…
Wenn keine Zahlung erfolgt bzw. ein Widerspruch erfolgt, sollten Sie aber in jedem Fall die Sache nicht weiter verfolgen !
B hat sich definitiv nicht woanders angemeldet. Lediglich ein Nachsendeauftrag zum Elternhaus besteht. Nur bei Nachsendeaufträgen werden keine Einschreiben nachgesandt.
B hat sich definitiv nicht woanders angemeldet. Lediglich ein Nachsendeauftrag zum Elternhaus besteht. Nur bei Nachsendeaufträgen werden keine Einschreiben nachgesandt…
Über eine Internetplattform wurde über die Rückzahlung diskutiert. Hier hat B zugesagt das Geld zurückzuzahlen. Ausdrucke der Diskussion sind über Screenshot vorhanden. Nur wären die als Beweis zulässig? Man darf ja auch nicht einfach Gespräche mitschneiden. Recht am eigenen Wort und so…
B ist nach wie vor in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung gemeldet. Als Hauseigentümer habe ich die Info bekommen können. In der Stadt, in die B gezogen ist (das ist anhand der Homezonenummer, unter der B erreichbar ist nachvollziehbar) hat er sich auch nicht angemeldet. Also eine Informationsverzögerung bei den Meldeämtern kann ausgeschlossen werden. B hat sich einfach weder ab- noch umgemeldet.