Privates telefonieren

Hallo zusammen,

ich habe mal eine arbeitsrechtliche Frage - natürlich hypothetisch.

In einem Büro sitzen 2 Mitarbeiter A & B, der Abteilungsleiter AL sitzt ganz allein in einem anderen Büro, die Oberscheffes noch etwas weiter entfernt.

Mitarbeiter A hat ein ausgeprägtes Mitteilungsbedürfnis, A telefoniert während der Arbeitszeit massiv (mehr als 30 min / Telefonat) privat. Im Büro von A & B gibt es auch Publikumsverkehr, andere Mitarbeiter registrieren die Details aus As Privatleben also auch und reagieren entsprechend unbegeistert. Zusätzlich bekommen diese Kollegen auch mit, daß A statt die anfallenden Aufgaben zu erledigen, auch noch vermehrt emails schreibt (man kann ja nicht alles am Telefon diskutieren). Die Qualiät und die Geschwindigkeit der Arbeit leidet hierunter natürlich. Der Abteilungsleiter bekommt davon nichts mit, da A dafür länger arbeitet. A hat allerdings schon mehrmals Ermahnungen bekommen, nicht zu viel privat zu schnacken.

Mitarbeiter B ist das ganze ziemlich egal, da er einen gänzlich anderen Arbeitsbereich hat.

Beiden ist die private Nutzung des Internets, der email und des Telefones nicht untersagt bzw. es gibt keine Vereinbarung hierzu.

Ab wann kann der Arbeitgeber einschreiten? Gibt es irgendwo eine Grenze, die eine max. Dauer privaten Krams definiert? Was darf man überhaupt und was gar nicht?

Gruss,
Julia

Hi!

Beiden ist die private Nutzung des Internets, der email und
des Telefones nicht untersagt bzw. es gibt keine Vereinbarung
hierzu.

Dann schafft man diese Vereinbarung halt :wink:

Ab wann kann der Arbeitgeber einschreiten?

Ab dem Zeitpunkt, ab dem eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat auf den Weg gebracht wurde.
Existiert kein BR?
Dann geht es schneller: Arbeitsanweisung und gut ist.

Gibt es irgendwo
eine Grenze, die eine max. Dauer privaten Krams definiert? Was
darf man überhaupt und was gar nicht?

Stark vereinfacht: Solange nix vereinbart ist, ist erst mal all das erlaubt, was nicht verboten ist…

LG
Guido

Stark vereinfacht: Solange nix vereinbart ist, ist erst mal
all das erlaubt, was nicht verboten ist…

Hallo,

wieso sollte die Privatnutzung von Büroequipment, ob Kopierer, Stifte, Telefon, Computer oder sonstwas erst einmal verboten werden müssen???

Richtig ist, dass die Rechtsprechung einen KÜNDIGUNGSGRUND bei fehlendem ausdrücklichem Verbot und fehlender Abmahnung erst bei massiver Privatnutzung annimmt. Das ändert aber nichts daran, dass das trotzdem „verboten“ ist, wenn es nicht erlaubt oder geduldet ist. Umgekehrt ist es also richtig.

Grüße
EK

Hi!

wieso sollte die Privatnutzung von Büroequipment, ob Kopierer,
Stifte, Telefon, Computer oder sonstwas erst einmal verboten
werden müssen???

Deshalb schrieb ich ja auch „stark vereinfacht“!
Was bringt ein Verbot, wenn keine Konsequenz daraus resultiert / resultieren kann?

LG
guido

Hallo Guido,

wenn die Privatnutzung des Telefons weder ausdrücklich erlaubt noch geduldet ist und ich telefoniere jetzt für 1000 Euro ins Ausland, wäre eine Kündigung wirksam, auch ohne vorheriges Verbot oder Abmahnung.

Insofern ist der Rat: „Alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten“ gefährlich. Das hat einen Betriebsrat in einem vergleichbaren Fall (Urteil des Bundesarbeitsgerichts v. 4.3.2004, 2 AZR 147/03) den Job gekostet.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OK
Hi!

Insofern ist der Rat: „Alles erlaubt, was nicht ausdrücklich
verboten“ gefährlich. Das hat einen Betriebsrat in einem
vergleichbaren Fall (Urteil des Bundesarbeitsgerichts v.
4.3.2004, 2 AZR 147/03) den Job gekostet.

OK - Asche auf mein Haupt! An Extreme dachte ich nicht.

LG und Danke für die Korrektur
Guido

Beiden ist die private Nutzung des Internets, der email und
des Telefones nicht untersagt bzw. es gibt keine Vereinbarung
hierzu.

Hallo,

erst einmal wäre zu fragen, ob die private Nutzung geduldet wird. Werden abgehende Privatgespräche abgerechnet? Wurden schon Privattelefonate mit Wissen der Chefs geführt? Gemeint sind nicht dienstlich veranlasste Privattelefonate („Schatz, ich bin noch im Meeting, ich komme später“), sondern privat veranlasste Privattelefonate.

Ab wann kann der Arbeitgeber einschreiten? Gibt es irgendwo
eine Grenze, die eine max. Dauer privaten Krams definiert? Was
darf man überhaupt und was gar nicht?

Das hängt von der Duldung ab, aber selbst da ist die Rechtsprechung uneinheitlich.

Manche meinen, da wäre eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich (ArbG Würzburg: Außerordentliche Kündigung wegen Telefonmißbrauchs
Az: 1 Ca 1326/97).

Andere meinen wiederum: „Eine Vielzahl von Privattelefonaten während der Arbeitszeit kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Trotz Störung im Vertrauensbereich ist aber eine Abmahnung erforderlich.“ (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97)

Feste Grenzen gibt es nicht. In den bisher entschiedenen Fällen waren es aber aufsummiert viele Stunden und hohe Telefonkosten.

5% der Arbeitszeit ist erheblich, andererseits wird aber möglicherweise keine Vergütung für Privatkrams erschlichen, wenn der AN seine Arbeit mit unbezahlten Überstunden erledigt. Wenn auch keine erheblichen Kosten für die Telefonate entstehen, würde das eine Kündigung ausschließen

Grüße
EK

Randfrage

wenn die Privatnutzung des Telefons weder ausdrücklich erlaubt noch geduldet ist und ich telefoniere jetzt für 1000 Euro ins Ausland, wäre eine Kündigung wirksam, auch ohne vorheriges Verbot oder Abmahnung.

Eine Randfrage hätte ich in diesem Zusammenhang:
Angenommen, Mitarbeiter M arbeitet in einem Büro, in dem ein Dienstleister mit der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt ist.
Dieser Dienstleister stellt dem Büro sagen wir mal für 1min Ortsgespräch 25 Cent und für 1min Ferngespräch 50 Cent in Rechnung, sowie pro MB versendeter Daten über das Internet 5 Euro.
Da wird sehr schnell aus marginaler privater Nutzung ein erheblicher Kostenfaktor, denn ein einfaches „Hallo Schatz, ich fahr vor dem Heimkommen noch Aldi, was soll ich mitbringen?“ fällt dann gleich in den Bereich eines Stundenlohns, wenn Schatz dann brav die Einkaufsliste durchgibt.

Dass das Büro sich auf solche Tarife einläßt, ist möglicherweise verwunderlich.
Aber können diese (sittenwiedrig hohen) Kosten wirklich in gleicher Höhe dem AN angelastet werden?

Gruss,
Michael

Hallo,

dieses „Eigenverschulden“ des Arbeitgebers an der Schadenshöhe würde ein Gericht sicher in der Interessenabwägung mitberücksichtigen.

Nur im Zeitalter der Mobiltelefone haben Gerichte immer weniger Verständnis für die Nutzung von Arbeitgebertelefonen. Es gibt schlichtweg keinen Grund mehr, nicht mit dem Handy zu telefonieren.

Grüße
EK

Hi,
sorry ich war ein paar Tage ausser Gefecht, daher komme ich erst jetzt dazu, hierzu noch etwas zu schreiben.

erst einmal wäre zu fragen, ob die private Nutzung geduldet
wird. Werden abgehende Privatgespräche abgerechnet?

Geduldet ja (es gibt keine anderslautende Vereinbarung), abgerechnet wird nicht.

Wurden schon Privattelefonate mit Wissen der Chefs geführt? Gemeint
sind nicht dienstlich veranlasste Privattelefonate („Schatz,
ich bin noch im Meeting, ich komme später“), sondern privat
veranlasste Privattelefonate.

Hier nehme ich mal an, daß Mitarbeiter A früher schon vom Abteilungsleiter ermahnt wurde, die Privattelefonate einzuschränken. Weiterhin gehe ich davon aus, daß sich die Telefonate auf ganz privates beschränken und nicht dienstlich begründet sind.

Das hängt von der Duldung ab, aber selbst da ist die
Rechtsprechung uneinheitlich.

Manche meinen, da wäre eine Kündigung auch ohne Abmahnung
möglich (ArbG Würzburg: Außerordentliche Kündigung wegen
Telefonmißbrauchs
Az: 1 Ca 1326/97).

Andere meinen wiederum: „Eine Vielzahl von Privattelefonaten
während der Arbeitszeit kann eine verhaltensbedingte Kündigung
rechtfertigen. Trotz Störung im Vertrauensbereich ist aber
eine Abmahnung erforderlich.“ (LAG Niedersachsen, Urteil vom
13.01.1998 - 13 Sa 1235/97)

Aha, also ein ganz klares „kommt darauf an“ :wink: Was wäre denn, wenn Mitarbeiter B das ganze nicht mehr so egal ist, sondern er sich von den privaten Telefonaten belästigt (geht das überhaupt?) und in der Konzentration gestört fühlt.

5% der Arbeitszeit ist erheblich, andererseits wird aber
möglicherweise keine Vergütung für Privatkrams erschlichen,
wenn der AN seine Arbeit mit unbezahlten Überstunden erledigt.
Wenn auch keine erheblichen Kosten für die Telefonate
entstehen, würde das eine Kündigung ausschließen

Wie liesse sich das denn nachweisen? Eine Auswertung der Anruflisten ist doch sicherlich unter Datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig. Wie schaut es dann weiter aus, wenn der AG grundsätzlich keine Überstunden vergütet und diese auch nicht abgebummelt werden können?

Gruss,
Julia

Hallo Julia,

Aha, also ein ganz klares „kommt darauf an“ :wink: Was wäre denn,
wenn Mitarbeiter B das ganze nicht mehr so egal ist, sondern
er sich von den privaten Telefonaten belästigt (geht das
überhaupt?) und in der Konzentration gestört fühlt.

dann kann der Arbeitgeber Regeln für das private Telefonieren aufstellen, z.B. auf bestimmte Zeiten beschränken.

Wie liesse sich das denn nachweisen? Eine Auswertung der
Anruflisten ist doch sicherlich unter Datenschutzrechtlichen
Gesichtspunkten nicht zulässig.

Erst einmal ist der AG ja Anschlussinhaber und HAT diese Daten. Ob diese als BEWEISMITTEL verwertbar sind, entscheidet der Richter.

Wie schaut es dann weiter aus,
wenn der AG grundsätzlich keine Überstunden vergütet und diese
auch nicht abgebummelt werden können?

Das Interesse des AG wiegt geringer, wenn AN zwar viel privat telefoniert, der AG aber eine Flatrate hat und der AN seine Arbeit trotzdem erledigt.

Allerdings muss er das dann abends machen, wenn er vielleicht nicht mehr so konzentriert arbeitet und daher fehlerlastig. Vielleicht werden die Arbeiten dann nicht rechtzeitig fertig. Vielleicht hätte er dann noch viel mehr schaffen können, wenn er nicht privat telefoniert hätte.

Der AG wäre hier gut beraten, den AN mit konkreten Arbeitsaufträgen am Morgen mit Deadlines für den Lauf des Tages zu erfreuen. Dann gibt sich das entweder mit den Privattelefonaten oder mit dem Arbeitsvertrag.

Grüße
EK