Privatfahrten bei einem schwerbehinderten Kind

Guten Morgen!

Ein Kind ist seit Geburt (07. Juli 2004) zu 100% schwerbehindert und hat ebenfalls den Vermerk „H“.

Der Pflegepauschbetrag von 924 Euro und der Steuerfreibetrag von 3700 Euro wurde bereits berücksichtigt.

Nunmehr wurde den Eltern des Kindes bekannt, dass auch Privatfahrten (hier häufige Fahrten zum Arzt/Krankenhaus) sich steuermindert auswirken können. Den Eltern wurde mitgeteilt, dass dies in Höhe von 900 Euro (3000 KM x 0,3 Euro) geschieht.

Nun die Fragen:

  1. Stimmt dies und wo muss dies ggfls. in der Steuererklärung angegeben werden.

  2. Die Eltern haben auch schon etwas über einen Pauschalabzug in Höhe von 15000 Kilometern pro Jahr gehört. Wann trifft dies denn zu?

  3. Da das Kind am 07. Juli 2004 geboren wurde, wird der Betrag entsprechend anteilig (z. B. ab Geburt oder ab Ausstellung des Schwerbehindertenausweises (09.09.2004)) angerechnet?

  4. Müssen die gefahrenen Kilometer in der Steuererklärung begründet werden (nachgewiesen werden können diese nur extrem schwer) oder können diese pauschal geltend werden?

Vielen Dank!

Gruß
Carsten

Moin Carsten !

Ein Kind ist seit Geburt (07. Juli 2004) zu 100%
schwerbehindert und hat ebenfalls den Vermerk „H“.

Der Pflegepauschbetrag von 924 Euro und der Steuerfreibetrag
von 3700 Euro wurde bereits berücksichtigt.

Nunmehr wurde den Eltern des Kindes bekannt, dass auch
Privatfahrten (hier häufige Fahrten zum Arzt/Krankenhaus) sich
steuermindert auswirken können. Den Eltern wurde mitgeteilt,
dass dies in Höhe von 900 Euro (3000 KM x 0,3 Euro) geschieht.

Nun die Fragen:

  1. Stimmt dies und wo muss dies ggfls. in der Steuererklärung
    angegeben werden.

Die km sind als „Andere außergewöhnliche Belastungen“ auf der Seite 4 des Mantelbogens anzugeben.
3000 km sind dann anzusetzen, wenn die Behinderung mindestens 80 oder 70 und G beträgt, aber eben nicht 100 und H !

  1. Die Eltern haben auch schon etwas über einen Pauschalabzug
    in Höhe von 15000 Kilometern pro Jahr gehört. Wann trifft dies
    denn zu?

Das trifft zu, wenn das Merkmal aG, Bl oder H auf dem Ausweis eingetragen ist, also hier. Also 15.000 km x 0,30 € = 4.500 €

  1. Da das Kind am 07. Juli 2004 geboren wurde, wird der Betrag
    entsprechend anteilig (z. B. ab Geburt oder ab Ausstellung des
    Schwerbehindertenausweises (09.09.2004)) angerechnet?

Der Pauschbetrag für die 100 % Behinderung ist ein Jahresbetrag, egal wann die Behinderung eingetreten ist.
Der Pflegepauschbetrag ist zu „zwölfteln“, hier also für 6 Monate in 2004. Wann der Ausweis ausgestellt wurde, ist nicht relevant.
Die km ab der Geburt sind relevant, maximal aber 15.000 km x 6/12 = 7.500 in 2004.

  1. Müssen die gefahrenen Kilometer in der Steuererklärung
    begründet werden (nachgewiesen werden können diese nur extrem
    schwer) oder können diese pauschal geltend werden?

Es sind die tatsächlichen gefahrenen km nachzuweisen, wobei es ist egal ist, ob diese sozusagen „privat“ gefahren wurden oder eben im Zusammenhang mit Behinderung entstanden sind.
Meist wird von den Finanzämtern akzeptiert, dass 15.000 km gefahren wurden.

Nachzulesen ist das Ganze in den Einkommensteuerhinweisen unter H 186-189 EStH [Fahrtkosten behinderter Menschen], eine Fundquelle im Netz habe ich leider nicht gefunden.

Gruß

Peter