Jemand (in dem Fall meine Mama) fährt am frühen Abend (es ist schon dunkel) zum Gärtner. Sie kann nicht vor dessen Haus selbst parken, also will sie am Straßenrand vor dem Nachbarhaus parken.
Sie will äußerst rechts ranfahren, da die Straße schmal ist und sie ansonsten den Verkehr behindern würde.
Leider fährt sie dabei in eine frisch ausgehobene Baugrube.
Die Grube befindet sich auf dem Privatgrundstück des Mannes und geht genau bis zum Straßenrand. Parkverbot oder so was ist dort nicht.
Die Grube war ungesichert und auch sonst nicht gekennzeichnet, in der Dunkelheit war sie praktisch unsichtbar.
Wer ist also schuld? Meine Ma, weil sie mit ihrem Auto auf einem Privatgrundstück parken wollte?
Der Nachbar des Gärtners, weil er die Grube nicht gesichert hat?
Oder beide?
meinst du nicht, daß deine Frage in der Rubrik ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ (etwas weiter oben in der Liste) besser aufgehoben wäre?
Dort tummeln sich vermutlich mehr Rechtsexperten als im Brett ‚Sonstiges‘, in dem du jetzt gelandet bist.
Wer ist also schuld? Meine Ma, weil sie mit ihrem Auto auf
einem Privatgrundstück parken wollte?
Der Nachbar des Gärtners, weil er die Grube nicht gesichert
hat?
überwiegend ist der depp schuld, der eine solche grube aushebt, zu der (faktisch) jeder zugang hat, und dann keinerlei vorsorge gegen betreten/unfälle trifft. stichwort: verkehrssicherungspflichten.
Stimmt, hatte mich verklickt.
Deshalb bat ich ja auch um Verschiebung - hast Du
wahrscheinlich überlesen.
Tipp: Solange keiner geantwortet hat, kannst du deine Postings auch selbst löschen - und mit „kopieren & einfügen“ deinen Text im anderen Brett schnell einsetzen.
Hallo, Nike,
meiner bescheidenen Meinung nach (INAL!) wurde hier vom Eigentümer der Baugrube gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen.
Möglicherweise ist Deiner Mutter allerdings eine gewisse Mitschuld (mangelnde Sorgfalt) zuzuschreiben.
einerseits: http://www.tu-darmstadt.de/k2/allgem/unfallverh/verk…
andererseits: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/ur23p99049.htm
Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zuziehen.
Grüße
Eckard.