Privatgrundstück Parkgebühren für Behinderte

Hat ein Privatgrundstückinhaber das Recht in seiner Tiefgarage auch von Behinderten eine Parkgebühr zu verlangen?

Denn auf den öffentlichen Parkplätze sind die Behinderten gesamtschweizerisch von der Zahlungspflicht entlastet.

Danke für alle Antworten

Hat ein Privatgrundstückinhaber das Recht in seiner Tiefgarage
auch von Behinderten eine Parkgebühr zu verlangen?

Wenn sie sich oder ihr Auto dort abstellen, ja.

Denn auf den öffentlichen Parkplätze sind die Behinderten
gesamtschweizerisch von der Zahlungspflicht entlastet.

Sicher, daß das nicht regional geregelt ist?

Wie dem auch sei: private Stellplätze sind natürlich zu bezahlen, sofern alle anderen Voraussetzungen vorhanden sind (Vertrag).

Gruß
Christian