Privatgrundstück Schild Videoüberwacht

Hallo,

mal angenommen ein Mieter bewohnt ein Einfamilienhaus und kümmert sich um die Schneeräumung und und und. Das Grundstück daneben gehört der Stadt und wird nicht geräumt.

Nun benutzen ständig FREMDE Personen den frei geschoben und geräumten Privatweg und die Treppen zum „Stadtweg“ um nicht auf die Nase zu fliegen.

Allerdings übernimmt der Mieter laut Mietvertrag die Haftung dafür das niemand auf seinem Grundstück stürzt und musste dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Dürfte der Mieter ein Schild aufhängen auf dem steht :
„“""„videoüberwachtes privatgrundstück durchgang verboten“"""

Evtl. diesen auch noch mit Absperrband kennzeichnen ?

Irgendwie muss er sich ja schützen um nicht in Haftpflicht genommen zu werden.

Was würdet Ihr sagen bzw. machen ?

LG Rosa

Hi

im grunde genommen darf er das auf seinem EIGENEN Grundstück , doch es ist nicht ihm , sondern er ist Mieter .
heisst in Klartext , der eigentliche Eigner muss schriftlich um Erlaubniss gefragt werden , sowie mögliche andere Mieter die zu diesem Grundstück gehören .
erst wenn ALLE diese Partein dieser Videoüberwachung zugestimmt haben , dann darf er eine Camera anbringen.

Ein Schild als „Scherz“ ohne eigentliche überwachung , muss nur den Bauvorschriften genüge tun , heisst keine tragenden Teile anbohren , oder das man sich , wenn es absteht , sich verletzen kann .

Ob er den Privatweg auf dem Grundstück nun mit einem Tor versieht oder ansonsten sperrt , liegt am Eigentümer , der muss zustimmen .

Auf Privatboden gilt das Hausrecht , ich kann bestimmen wer sich auf dem EIGENEN Grundstück , bzw der Mieter als übertragene Person des Hausrechtes , aufhällt , bzw durchgeht , sofern es sich nicht um eine Notsituation handelt .

Toni