privatgruntstück

Hallo,

Ich bin mit 2 Freunden letztens ein wenig Motorrad gefahren, wir sind einige Zeit auf der Straße gefahren.
Irgendwann sind wir dann auf einen Feldweg abgebogen und kamen in eingem Wald heraus, dort ist uns ein Mann entgegengekommen der uns beschuldigt unbefugt sein Grundstück betreten zu haben.
Er hat unsere Nummernschilder fotografiert und sagte das habe eine Anzeige zur Folge.
Habe ich nun wirklich mit konsequenzen zu rechnen? Das Grundstück war nicht als solches mit einem entsprechendem Schild ausgeschildert. Wir haben zumindest kein solches Schild ausmachen können.

Hallo,

in diesem Fall muss man zwei unterschiedliche Rechtsbereiche auseinander halten:

  1. die private Seite, mögliche Störung des Eigentums o.ä.
    Solche Störung ist jedenfalls dann nicht mit Folgen verbunden, wenn es keinen Schaden (messbar) gegeben hat oder nicht zum wiederholten Male geschah.
    Selbst bei Hausfriedensbruch (hier nicht einschlägig, weil der Wald kein Haus oder sonst eingefriedetes Grundstück ist.) muss man zunächst zum Verlassen aufgefordert werden. Und dem seid ihr ja gefolgt.

  2. die öffentliche Seite
    a) Strafrecht: kein Hausfriedensbruch mangels Einfriedung
    b) Verkehrsrecht: Wenn kein Schild am Weg stand, liegt nichts Verbotenes vor.

Insgesamt könnt ihr also getrost abwarten. Es wird nichts geschehen.

Gruß, Tronicrot

Hy, bei öffentlichen Wegen ohne Hinweis auf Nutzungsverbote oder -einschränkungen kann der Bürger davon ausgehen diese Betreten zu dürfen. Waldwege sind in der Regel für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Also, ganz ruhig bleiben und abwarten
MfG ruhi

Privatgrundstück
Hallo,

zwei mögliche Straftaten möchte ich kurz prüfen:
1.) Hausfriedensbruch
2.) Sachbeschädigung

zu 1.) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

zu prüfen ist hier nur das Tatbestandsmerkmal „befriedetes Besitztum“, die anderen Möglichkeiten sind auszuschließen. Befriedet heißt, dass das Grundstück in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Möglicherweise reicht auch ein Hinweisschild aus, wenn das Gebiet sich sichtbar von anderen Bereichen abgrenzt.

Das sehe ich in diesem Fall aber nicht gegeben. Daneben wäre auch noch der Vorsatz zu prüfen. Hier sehe ich aber keinen Vorsatz, bliebe höchstens Fahrlässigkeit und die ist bei Hausfriedensbruch nicht strafbar.

Daneben ist Hausfriedensbruch ein absolutes Antragsdelikt, d.h. der Rechteinhaber muss das zur Anzeige bringen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Da sollte der zuständige Beamte nach einer kurzen Prüfung zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.

2.) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

Motorräder können Schäden anrichten, v.a. im weichen Waldboden. Das kommt natürlich darauf an, wie gefahren wurde. Hierzu steht allerdings zu wenig in deiner Frage. Strafbar wird’s auch nur, wenn ein richtiger Schaden eingetreten ist, der nicht nur vorübergehend ist. Also insg. eher unwahrscheinlich.

Grüße
who_knows

Hallo,

ich würde nicht davon ausgehen, dass nun wirklich handfeste Konsequenzen folgen. Das Privatgrundstück war nicht als solches gekennzeichnet (Schild, Zaun etc.) und daher kann man nicht davon ausgehen, dass Unbefugte das benannte Grundstück nicht betreten.

Es müsste schon eine entsprechende Kennzeichnung erfolgen.

Ihr seid zu dritt gewesen und jeder kann die Aussage machen, dass kein entsprechendes Hinweisschild vorhanden war.

Also würde ich jetzt erst einmal ganz locker bleiben.

Gruss,

Heike

Hallo Dwidde,
ich kann Dir leider nicht helfen. Vielleicht fragst Du einfach im Forum in anonymisierter Form (FAQ 1129)nach.
Lieben Gruß
Trillian

Hallo
wenn das Grundstück nicht erkennbar als Privatgrundstück ist hat er eigentlich Pech gehabt. Dann muß er es ausschildern-dafür gibt es in Baumärkten Schilder zum kaufen. Also keine Sorge. Sollte eine Einladung zur Polizei kommen dann geht da hin und schildert die Situation. Die müssen ja dann ermitteln. Ggf.könnt ihr mit denen da hin fahren und euch das Grundstück zus.ansehen.
Wenn wirklich nichts erkennbares da ist wird auch jeder Richter sagen das es seine eigene Schuld ist.
Alles Gute

Schmarrn - da kann überhaupt nichts passieren - ausser
dass Du Anspruch auf „eigenes Bild“ stellst!