Privatgrundstück
Hallo,
zwei mögliche Straftaten möchte ich kurz prüfen:
1.) Hausfriedensbruch
2.) Sachbeschädigung
zu 1.) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
zu prüfen ist hier nur das Tatbestandsmerkmal „befriedetes Besitztum“, die anderen Möglichkeiten sind auszuschließen. Befriedet heißt, dass das Grundstück in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Möglicherweise reicht auch ein Hinweisschild aus, wenn das Gebiet sich sichtbar von anderen Bereichen abgrenzt.
Das sehe ich in diesem Fall aber nicht gegeben. Daneben wäre auch noch der Vorsatz zu prüfen. Hier sehe ich aber keinen Vorsatz, bliebe höchstens Fahrlässigkeit und die ist bei Hausfriedensbruch nicht strafbar.
Daneben ist Hausfriedensbruch ein absolutes Antragsdelikt, d.h. der Rechteinhaber muss das zur Anzeige bringen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Da sollte der zuständige Beamte nach einer kurzen Prüfung zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.
2.) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html
Motorräder können Schäden anrichten, v.a. im weichen Waldboden. Das kommt natürlich darauf an, wie gefahren wurde. Hierzu steht allerdings zu wenig in deiner Frage. Strafbar wird’s auch nur, wenn ein richtiger Schaden eingetreten ist, der nicht nur vorübergehend ist. Also insg. eher unwahrscheinlich.
Grüße
who_knows