Privathaftflichtversicherung und Arbeitszimmer

Hallo allseits,

ein Freiberufler setzt sein häusliches Arbeitszimmer in seiner Mietwohnung mit Erlaubnis des Vermieters als Werbungskosten ab. Im Arbeitszimmer steht ein elektrisches Gerät (z.B. ein Mobiltelefon), das durch einen Defekt (z.B. im Ladegerät) einen Brand verursacht. Der Vermieter nimmt den Besitzer des Mobiltelefons auf Schadenersatz in Anspruch. Ist der Schaden durch eine herkömmliche Privathaftpflichversicherung gedeckt, oder benötigt unser Freiberufler eine spezielle Versicherung?

Selbes Szenario. Unser Freiberufler möchte seinen Hausrat versichern. Ist das Arbeitszimmer und sein Inhalt mitversichert (eine entsprechende Wahl der Deckungssumme vorausgesetzt), oder muss er dazu eine eigene Versicherung abschließen?

Thx,

Armin.

einen Brand verursacht. Der Vermieter nimmt den Besitzer des
Mobiltelefons auf Schadenersatz in Anspruch. Ist der Schaden

Das wird nicht gehen. Schadensersatz setzt schuldhaftes verhalten voraus und dieser Brand wurde nicht durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verursacht.

durch eine herkömmliche Privathaftpflichversicherung gedeckt,
oder benötigt unser Freiberufler eine spezielle Versicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schadet nie.

Selbes Szenario. Unser Freiberufler möchte seinen Hausrat
versichern. Ist das Arbeitszimmer und sein Inhalt
mitversichert (eine entsprechende Wahl der Deckungssumme
vorausgesetzt), oder muss er dazu eine eigene Versicherung
abschließen?

Bei meiner Gesellschaft wäre das Inventar des Arbeitszimmers mit in der Hausrat versichert, wenn das Arbeitszimmer „nicht ausschließlich beruflich“ genutzt wird. Andernfalls wird eine Betriebsinhaltsversicherung notwendig.