Hallo,
Wenn ein Stuhl so zerstört wurde, dass er komplett unbrauchbar ist,
würde eine Versicherung dann einen komplett neuen Stuhl bezahlen, oder einen Abzug vornehmen?
Marion
Hallo,
Wenn ein Stuhl so zerstört wurde, dass er komplett unbrauchbar ist,
würde eine Versicherung dann einen komplett neuen Stuhl bezahlen, oder einen Abzug vornehmen?
Marion
in der regel wird die alte rechnung angefordert, wenn diese aber nicht mehr da ist wird der preis für einen vergleichbaren neuen stuhl gezahlt (also kein abzug)
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Hllo,
in der regel wird die alte rechnung angefordert, wenn diese
aber nicht mehr da ist wird der preis für einen vergleichbaren
neuen stuhl gezahlt (also kein abzug)
Imho wird eine Haftpflicht sehr wohl einen Abzug machen. Die darf nämlich nur den Zeitwert ersetzen, oder?
Gruß
loderunner
bezahlen, oder einen Abzug vornehmen?
Haftpflicht ersetzt immer nur Zeitwert. Im Extremfall erhält der Geschädigte nur eine symbolische Entschädigung.
Hi,
Haftpflicht ersetzt immer nur Zeitwert. Im Extremfall erhält
der Geschädigte nur eine symbolische Entschädigung.
Danke. Weißt du auch zufällig, ob der Geschädigte Anspruch auf die Bezahlung eines neuen Stuhles hätte? Dann müsste ja der Schädiger die differenz bezahlen.
Marion
Der Geschädigte hat einen Anspruch in Höhe des Zeitwertes des Stuhles gegenüber dem Schädiger.
Hat der Schädiger eine Privathaftpflichtversicherung, so kommt diese für den Schaden auf.
Einen über den Zeitwert hinausgehenden Betrag kann der Geschädigte nicht geltend machen.
Aber hallo,
exakt - sonst könnte ja jeder die Rechnung wegwerfen und würde dann den
Neuwert bekommen. Es spielt keine Rolle, ob Rechnung da ist oder nicht,
bezahlt wird immer der Zeit. Ausnahmen sind da nur wirkliche
Antiquitäten, dann nennt man das (glaub ich) Marktwert.
Grüßerle
Richard
Falsch! Du verwechselst dies vielleicht mit einer Hausratversicherung! Wenn Inventar durch einer der vers. Gefahren zerstört wurde, wird, vorausgesetzt es besteht keine Unterversicherung, der Neuwert ersetzt! Eine Haftpflichtvers. ersetzt IMMER NUR den Zeitwert!
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Danke.
Würde das auch gelten, wenn der Schaden durch einen minderjährigen durch Rumhüpfen auf dem Stuhl und anschließendem Versuch den Metallstuhl wieder geradezu biegen geschehen würde?
Marion
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peinlich
*räusper*
man sollte sich beim lesen auch konzentrieren (nicht telefonieren) ich war in gedanken bei hausrat. meine aussage ist natürlich völliger blödsinn!
Nicht schlimm, wir sind ja da!
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Würde das auch gelten, wenn der Schaden durch einen
Schadensersatz ist Schadensersatz, egal wer auf welchem Material rumhüpft.
Würde das auch gelten, wenn der Schaden durch einen
Schadensersatz ist Schadensersatz, egal wer auf welchem
Material rumhüpft.
sorry, ich meinte, ob die Hapfl. dann trotzdem zahlt.
Ob das noch unter eine fahrlässige Handlung fällt, vermag ich nicht zu beantworten, aber man kanns ja erstmal melden. 
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Ob das noch unter eine fahrlässige Handlung fällt, vermag ich
nicht zu beantworten, aber man kanns ja erstmal melden.
Haftpflicht zahlt auch für GROBfahrlässige Handlungen!
Ich glaube, das hier ein Problem kommen könnte.
Ist der kindliche Sportler deliktunfähig, kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung einen Nachweis zur Aufsichtspflichtverletzung fordert. Kann mich zumindest ganz dunkel daran erinnern.
Wenn aber ein Erwachsener darauf gesessen hätte, der sich über ein zum Wohnzimmerfenster hereinfliegendes Flughörnchen erschreckt hat und mit dem Stuhl zusammengebrochen ist, geht es wahrscheinlich eher gut.
Leider aber wäre dies Versicherungsbetrug und damit nicht zu empfehlen.
Wir wollen ja immer schön airlich bleiben.
Leider aber wäre dies Versicherungsbetrug und damit nicht zu
empfehlen.Wir wollen ja immer schön airlich bleiben.
Richtig!! Ich halte davon nichts! Leider vergessen de Leute immer, dass sie sich und andere damit schädigen, weil die Verischerungen irgendwann ‚nicht mehr bezahlbar‘ werden.
Dann kommt das große Gejammmer und Geschimpfe auf die böse Versicherung, die immer teurer wird.
Naja für mich sind Versicherungen auch keine Samariter und ich mag sie in gewisser Form ebenso wenig wie die Banken. Manchmal empfinde ich die auch als legale ‚Verbrecher‘ 
Dennoch sollte der Gundsatz gelten, dass jeder darauf achtet, dass auch der Geschädigte nicht mehr an kosten unterjubelt, als nötig.
Marion
Das hab ich ja auch nicht angezweifelt.
Meiner Meinung nach nimmt man es allerdings schon billigend in Kauf, dass der Stuhl kaputt geht, wenn man daran rumbiegt.
Eine Auslegungssache.
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