Privathaftpflicht

Liebe/-r Experte/-in, können Sie uns einpaar Hinweise zu unserem „Versicherungsfall“ geben?

Unsere Kids (8&9) haben beim Verlassen des Hauses die Türe aufstehen lassen. Eine Kleidersammelfirma hat dann unser Haus betreten & ihren Korb sowie zwei Musikinstrumente eingepackt.
Die Polizei hat die Instrumente ein Tag später bei der Firma sichergestellt. Leider fehlt nun ein Mundstück (Trompete) und das Flügelhorn ist verbeult & der Koffer defekt.
Die Ermittlungen wurden erfolglos eingestellt.
Die Intrumente waren beide geliehen. (Bläserverein/ Musiklehrerin)

Was sagen sie zu diesem Fall? Haben wir eine Chance über die Privathaftpflicht den Schaden abzurechnen?
Schuldig sind doch unsere Kinder? Oder?
Wie schaut es mit geliehenen Gegenständen aus?

Für Hinweise, die einwenig Licht in unsere Unwissenheit bringen sind wir dankbar.
MfG Kühne Marion & Holger

Hallo Familie Kühne,

erst einmal zu der Privaten Haftpflichtversicheurng und dem Versicherungsschutz für geliehene Sachen. Im allgemeinen ist dieser Schutz in der Haftpflichtversicherung nicht enthalten, falls Sie jedoch einen neueren Tarif oder ein Zusatzpaket abgeschlossen haben, ist es möglcih , dass Sie für Schäden an geliehenen Sachen Versicherungsschutz genießen. Ich kann so ein Zusatzpaket nur empfehlen, gerade wenn man Kinder hat.
Aber explizit zu dieser Situation.Falls der Schaden gelten gemacht werden kann, würden die Sachbearbeiter bei der Versicherung sich jedoch das gleiche denken wie ich, denn wenn die Polizei die Instrumente bei der Kleiderfirma sichergestellt hat, dann müsste doch theoretisch die Firma für den Schaden aufkommen.

Ich rate Ihnen sich darüber zu Informieren inwieweit die Firma für den Schaden haften muss. Trotzdem könne Sie zusätzlich bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob es eine Möglichkeit auf Schadensersatz gibt, oder eventuell eine Kolanzzahlung.

Mit freundlichen Grüßen
Karoline

Liebe Marion, lieber Holger,

der Fall ist recht eindeutig:
Geliehene oder gemietete Gegenstände sind grundsätzlich nicht versichert.
Außerdem ist es grob fahrlässig, die Tür offenstehen zu lassen. Da haben wir gleich 2 Ausschlusskreterien. Auch die Hausratversicherung zahlt 1.) nicht bei fremden geliehenen Gegenständen und 2.) nicht, wenn Sie Ihre Obliegenheitspflichten verletzen.

Hallo!

Leider kann ich hier keine guten Nachrichten liefern. In der Privathaftpflicht sind in der Regel alle Schäden an geliehenen oder gepachteten Gegenständen ausgeschlossen. Es gibt einige wenige Gesellschaften, die dies gegen Mehrbeitrag und Selbstbeteiligung einschließen.
Hier gilt es, den bestehenden Vertrag einmal zu prüfen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.
Sollte der Vertrag schon lange laufen und bisher keine oder wenige Schäden vorliegen, könnte man anfragen, ob die Gesellschaft evtl. zu einer Kulanzzahlung bereit ist.

Leider erübrigt sich somit die nähere Betrachtung der Schuldfrage.

Es tut mir leid, hier keine positivere Auskunft geben zu können.

Viele Grüße
Mimo500

die Frage ist hier erst einmal ob die Instrumente gemietet oder ausgeliehen waren und ob eine eigene Istrumentenversicherung besteht.
diese würde wahrscheinlich eintreten.
Da die einzelnen Versicherer teilweise unterchiedliche Leistungen haben ist die Antwort zur Haftpflichtversicherung nicht genau zu beantworten. Generell sind Kinder über 7 Jahren bedingt deliktfähig, wenn sie die Folgen absehen können.
das wäre in diesem Fall gegeben.
Mein Tipp einfach über Ihren Versicherungsvermittler den Schaden einreichen