Hallo zusammen,
hab mal eine Frage zu Privathaftpflicht.
Hatte durch einen Besucher eines Konzerts, das wir gegeben hatten einen Totalschaden an meiner Gitarre. Der Schaden wurde gemeldet und auch reibungslos, nach dem ich die Gitarre an seine Versicherung geschickt hatte, von dessen Versicherung gezahlt.
Nun meine Frage:
Habe ich Anspruch auf die kaputte Gitarre, oder ist/bleibt diese jetzt Eigentum der Versicherung?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Ein schönes WE
Die Versicherung hat nun eine defekte Klampfe mehr, Sie haben ja als Ausgleich die Entschädigung bekommen!
Die Versicherung hat nun eine defekte Klampfe mehr, Sie haben
ja als Ausgleich die Entschädigung bekommen!
Man könnte ja freundlich dort nachfragen, ob man diese Gitarre aus emotionalen Gründen zurück bekommen darf.
Vielleicht, weil man in deren Gegenwart den ersten Sex hatte.
Oder weil man das Klavierspielen drauf gelernt hat.