weitere Erklärungen
Hallöchen,
Neuwert ca. 400,00 Euro und Gerät ist 4 Monate alt.
das Problem mit Versicherungen ist, daß die - im Gegensatz zu vielen ihrer Kunden - ihre Versicherungsbedingungen kennen. Wenn der Zeitwert eben 125 Euro ist, gibbets auch nich mehr. Der einzige Ansatz wäre, nachzuweisen, daß der Zeitwert höher ist. Das dürfte aber schwierig werden.
herstellungsbedingt Macke hat und nicht, daß die dieselbige
durch den Sturz aus einem achtstöckigen Gebäude oder
vergleichbares Ungemach entstanden ist.
- Yepp, das ist richtig. Bedenke aber:
Altgerät HATTE noch 20 Monate Gewährleistung.
Ja, ist doch egal. Der Hersteller haftet doch nicht für die Trotteligkeit der A´s dieser Welt, sondern für Produktmängel, die er zu verantworten hat. Schmeißt C den Fernseher des D aus dem Fenster oder einen Ziegelstein in die Bildröhre, kann doch der Hersteller nix dafür.
Tja, beim Kauf von Privat wird das nichts. Wie das bei
gebrauchten Geräten beim Kauf eines Händlers aussieht, kann
ich nicht sagen.
Darauf lässt Versicherung sich NICHT ein.
? Darum geht es doch nicht. Die Frage war doch, wie B jetzt an ein Gerät kommt, das noch der Gewährleistung unterliegt. Beim Kauf von Privat gibt es keine und beim Gebrauchtkauf vom Händler kenne ich mich halt nicht aus.
Ich denke, da wird ihm nichts anderes übrig bleiben, außer, er
will für die paar Kröten ein Gerichtsverfahren gegen wen auch
immer vom Zaun brechen.
Es geht nicht um ein paar Kröten, sondern um die angesprochene
Gewährleistung.
Für die Differenz von 275 Euro rechnet sich aber kein Prozeß, mal abgesehen davon, daß Du ja niemals den Neupreis wirst einklagen können. Im Zweifel wird man sich einen gerichtlich vergleichen und dann trägst Du Deine Verfahrenskosten. Die liegen aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit über dem, was Du u.U. rausschlagen kannst.
Wie dann eine Regelung zwischen A und
B aussieht, bleibt davon unbenommen.
A & B haben, und werden auch überhaupt keine Probleme
miteinander haben.
Es geht nicht um Probleme, sondern darum, inwieweit A bereit ist, für seine Trotteligkeit aus eigener Tasche noch was draufzulegen, so daß B sich ein neues Teil kaufen kann, ohne seine Altersrücklagen aufzulösen. Ich würde das schon erwarten und für den Fall, daß ich so ein Teil bei jemandem zerlege, auch selber anbieten. Es kann ja eigentlich nicht angehen, daß man einen Schaden von X verursacht, die Versicherung dann X-50% bezahlt und ich dann sage: „Ey Alter, tut mir echt leid und so, aber hey, die Versicherung hat gezahlt und ich bin aus dem Schneider.“
Als A würde ich sagen „Hier hasse nochn Hunni.“ und als B „Schieb mal noch was Kohle rüber und such´ Dir für´s nächste mal ne andere Versicherung, kann ja nicht sein, daß ich hier auf 275 Euro sitzen bleibe, nur weil Du nicht in der Lage bist, Deine Griffel vernünftig unter Kontrolle zu halten.“
Das wollte ich damit sagen.
Gruß
Christian