Privathaftpflicht Arbeitskosten für Reparatur

Guten Tag,

unsere Tochter hat bei Bekannten ein ziemlich teures Gerät beschädigt. Nun gibt es Probleme mit dem Ersatzteil. Übernimmt die Versicherung auch die Anfahrts und Arbeitskosten der Firma, die das Ersatzteil liefert, um es fachgerecht einzubauen. Es handelt sich um ein Trainingsgerät in einem Fitnessstudio und die Firma muss aus Österreich in die Schweiz reisen. Durch die Verzögerungen hat die Besitzerin des Studios einen hohen Verdienstausfall, kann dieser auch erstattet werden? Ich weiß, dass niemand weiß was die Versicherung wirklich macht, aber vielleicht ein paar Grundlegende Tips. Das Gerät kostet 18000 Euro neu, wir haben das Geld einfach nicht und wollen die Sache richtig angehen.
Danke für Antworten,
Asti

Hallo,
da gibt es nur einen Tipp: Wahrheitsgemäß bei der Haftpflichtversicherung melden.
Gruß
Andreas

Das Gerät kostet 18000 Euro neu, wir haben das Geld einfach
nicht und wollen die Sache richtig angehen.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt das, was Ihr zahlen müßtet und zahlt das nicht, was Ihr nicht zu zahlen braucht. Deswegen macht Euch keine Sorgen um Euren Geldbeutel.

Hallo,

um das ganze ein wenig umfassender zu machen. Die Private Haftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die rund um den §823 BGB entstehen (also wenn Du Schadensersatzpflichtig bist - ja ich habe mitbekommen, dass die ganze Sache im Ausland war, passt aber gut). Soll heißen, die Haftpflicht prüft zunächst, ob die Forderung des Geschädigten berechtigt ist (passiver Rechtsschutz) und wehrt unberechtigte Forderungen ab (indem sie z. B. prozessiert). Sollte die Forderung berechtigt sein, erstattet die Haftpflicht im Rahmen ihrer Bedingungen. Du musst Dir in der Regel darüber keine Gedanken machen, sondern den Schaden der Haftpflicht melden und diese kümmert sich dann.

Viele Grüße

Andreas

Danke für eure Antworten!
Wer hat Erfahrungswerte für höhere Sachschäden. Ein Gerät, das neu 18000 Euro kostet, 6 Jahre alt.
Wieviel wird etwa erstattet wenn der Geschädigte ein neues kauft, da das alte nicht zu reparieren ist. Gibt es dafür Tabellen?
Kann man von der Versicherung dafür im Voraus eine Angabe verlangen oder muss der Geschädigte das Risiko eingehen, dass er selber dann fast auf dem ganzen Kaufpreis sitzen bleibt?
Muss das alte Gerät dann auf jeden Fall zurückgegeben werden?

Hat jemand Erfahrungswerte für diese Situation?

Hat jemand Erfahrungswerte für diese Situation?

Ich verstehe nicht, wofür Du diese Erfahrungswerte brauchst. Der Schaden sollte der Versicherung sofort (telefonisch und schriftlich) gemeldet werden und die setzt sich dann mit dem Eigentümer des Gerätes in Verbindung und bespricht mit ihm das weitere Vorgehen. Wenn ihm das nicht schnell genug geht, kann er auch bei der Versicherung anrufen und nachfragen.
Ihr habt mit der ganzen Sache auf jeden Fall nichts zu tun und braucht Euch auch nicht darum zu kümmern. Ob und was da nun bezahlt wird, ist für Euch uninteressant!
Ihr zahlt auf jeden Fall nichts und verweist den Gereätebesitzer immer auf die Versicherung. Wenn er vorschnell irgendwelche Schritte unternimmt, die die Versicherung nachher nicht bezahlt, ist das sein Problem. Deswegen ist es gut, wenn er sich mit der Versicherung abspricht, z.B. ob und wo das Ersatzteil bestellt wird, ob das Gerät ausgetauscht werden soll usw. Im Streitfall kommt es zum Prozess, aber nicht mit Euch, sondern zwischen ihm und der Versicherung.