Privathaftpflicht bei Diebstahl/Abhandenkommen

Hallo,

ich habe am letzten Freitag meine Freundin vom Bahnhof abgeholt. Da sie sehr viel zu tragen hatte, habe ich ihr etwas davon abgenommen, u.a. eine Fototasche mit einer digitalen Spiegelreflexkamera im Wert von ca. 700€. Wir stiegen dann in die Straßenbahn ein und ich legte die Taschen auf den Boden neben uns. Nach dem Aussteigen merkten wir, dass die Kameratasche fehlt. Ich bin mir fast 100%ig sicher, dass beim Aussteigen nichts mehr dort lag, habe aber sicherheitshalber sofort den nächsten Fahrer gebeten, die anderen Fahrer per Funk zu informieren. Bis jetzt ist sie nicht wieder aufgetaucht. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass sie gestohlen wurde. Meine Frage: Könnte es sein, dass für den Schaden meine Privathaftpflicht aufkommt, da die Kamera meiner Freundin ja zum Zeitpunkt des Abhandenkommens in meiner Obhut war?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Meine Frage: Könnte es sein, dass für den
Schaden meine Privathaftpflicht aufkommt, da die Kamera meiner
Freundin ja zum Zeitpunkt des Abhandenkommens in meiner Obhut
war?

Nein, Deine Privathaftpflicht wird den Schaden nicht ersetzen.

Es gibt ja mittlerweile einige Haftpflicht-Versicherer, die besondere Einschlüsse in ihren Tarifen bieten. So zum Beispiel die XXX-Versicherung, im Tarif XXL, hier sind zum Beispiel auch Gefälligkeitsschäden mit versichert (also zum Beispiel, wenn der Nachbar im Urlaub freundlicherweise die Blumen giesst, und dabei die schweineteure Ming-Vase umwirft…)

Könnte man den Fall des Fragestellers nicht ähnlich interpretieren ? (gesetzt dem Fall, er wäre bei einem entsprechenden Anbieter versichert) ??

Gruß, Kristian


Unternehmensname entfernt
Cassiesmann

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Hallo,

nein, da hier greift „in Obhut genommen“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein VR dies einschließt. Hier wre Betrug Tür und Tor geöffnet.

Michael

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Hallo,

nein, da hier greift „in Obhut genommen“. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass ein VR dies einschließt. Hier wre Betrug Tür
und Tor geöffnet.

Michael

Aha, und wie kann ich ansonsten den folgenden Satz aus den versicherten Leistungen interpretieren:

  • Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen ohne Entschädigungsgrenze

Gruß, Kristian

Könnte man den Fall des Fragestellers nicht ähnlich
interpretieren ? (gesetzt dem Fall, er wäre bei einem
entsprechenden Anbieter versichert) ??

Es handelt sich hier um einen einfachen Diebstahl, bei dem die Eigentümerin auch noch anwesend war. Dass dann die pHV einer zufällig anwesenden Dritten den Schaden decken soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Da wäre dem Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet.

Ich habe nochmals in den Versicherungsbedingungen nachgesehen. Da meine Freundin mir die Kamera nicht verliehen hat, sondern ich sie ihr lediglich getragen habe, dürfte dieser Punkt eigentlich kein Problem darstellen. Man könnte es also auch als „unentgeltliche Hilfeleistung“ bezeichnen. Das eigentliche Problem ist wohl, dass der Versicherungsschutz „das Abhandenkommen“ von Sachen nicht einschließt. Die Frage ist nur ob darunter auch Diebstahl fällt?

Gruß,
Patrice

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Problem ist wohl, dass der Versicherungsschutz „das
Abhandenkommen“ von Sachen nicht einschließt. Die Frage ist
nur ob darunter auch Diebstahl fällt?

Kannst Du den Diebstahl beweisen ? Hat ihn jemand gesehen ? Die Kamera ist abhanden gekommen (sie war da, jetzt ist sie weg), auf welchem Weg ist offen. Die Versicherung könnte also davon ausgehen, dass Ihr sie einfach beim Aussteigen liegengelassen habt. Aber alles Spekulieren nützt nichts, ruf die Versicherung an und melde den Schaden, dann bekomst Du eine verbindliche Antwort.