Wenn bei einer Beschädigung (eines Badeschränkchens oder der Duschabtrennung oder Waschbeckenunterschrank, oder ähnliches) in einer Mietwohnung der Schaden bei der Haftpflichtversicherung geltend gemacht wird, kann diese dies ablehnen ???
Kann sie natürlich, ob dies berechtigt ist hängt vom genauen Hergang des Versicherungsfalles ab.
Mit welcher Begründung könnte eine Versicherung denn hypothetisch abgelehnt haben?
Wenn bei einer Beschädigung (eines Badeschränkchens oder der
Duschabtrennung oder Waschbeckenunterschrank, oder ähnliches)
in einer Mietwohnung der Schaden bei der
Haftpflichtversicherung geltend gemacht wird, kann diese dies
ablehnen ???
Ja, und es kann mehrere Gründe für die Ablehnung geben.