Liebe/-r Experte/-in,
wenn ich in meiner Mietwohnung an der „Mitgemieteten“ Küche- hier der E-Herd, einen Schaden verursache, zahlt dann meine Privathaftpflicht ???
LG Ingo
Müsste man die Bedingungen genau lesen. In der Regel sind aber Küchen sogenannte „Anbauküchen“ (und keine Einbauküchen, auch wenn sie so beworben und verkauft werden). Damit sind sie nicht Gebäudebestandteil und damit auch nicht als gemietete Wohnung mit eingeschlossen. Dann gilt der Ausschluss „Gemietet, gepachtet, geliehen“. Damit nicht versichert. Um aber das genau zu beantworten müsste man die Bedinungen lesen.
Gruß
Hallo Ingo,
normal schon, wenn dir ein Verschulden anzulasten ist. Wenn es Herd mit Glasplatte ist und diese kaputt ist, kann es anders sein, gegen Glasbruchschäden kannst du dich über die Hausrat selbst versichern, so dass diese Schäden in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein können. Generell ist es also immer eine Einzelfallprüfung.
Gruß Angelika
Hallo,
nur in dem Fall, wenn in der Privathatpflicht auch die gemietete Wohnung explizit mit eingeschlossen worden ist. Bei einer „Standart“-Privathaftpflicht ist das nicht der Fall.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo Angelika,
nein- es ist nicht das Ceranfeld sondern die Klappe vom Backofen- bleibt nicht mehr zu- machte einmal „Knack“ beim schließen und das wars ! Der Vermieter meint, das ginge nur mit „Gewalteinwirkung“ kaputt- hab aber nix gemacht…
Vielen Dank- ja- Mietsachschäden sind versichert aber fällt die Küche darunter ??
Hallo Ingo,
das weiß ich nicht, ob diese Platte auch im Rahmen der HR-Versicherung in den Glasschäden enthalten wäre. Das müßtest du mit deiner Hausratversicherung klären. Wenn, dann spielt es keine Rolle, warum sie kaputt gegangen ist.
Wenn diese nicht mitversichert wäre bei Glasschäden und die private Haftpflichtversicherung regulieren müßte - die zahlt allerdings nur den Zeitwert - dann wäre dein Verschulden zu prüfen. Hast du den Schaden nicht schuldhaft verursacht, Pech für den Vermieter. Ich vermute mal ganz laienhaft, dass - warum auch immer - zu viel Spannung auf der Tür war.
Viel Glück.
Gruß Angelika
leider nein, nur „gebaeudebeschaedigungen“ werden in der privaten haftpflichtversicherung mitversichert.
sonst muessten die haftpflichtversicherer „alle“ defekten elektrischen teile ersetzen.
beste gruesse
Das hängt davon ab, ob Mietsachschäden mitversichert sind oder nicht. Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen.
Hallo- ja- Mietsachschäden sind mit versichert !!! LG Ingo
Das hängt davon ab, ob Mietsachschäden mitversichert sind oder
nicht. Schauen Sie in die Versicherungsbedingungen.