Privathaftpflicht bei Winterschäden

Hallo zusammen,
Wir sind drei Parteien in einem Mehrfamilienhaus, und wohnen hier alle zur Miete.
Unserem Vermieter gegenüber haben wir uns bereit erklärt, den Winterdienst auf dem PRIVATEN Gelände, also im Hof, Zufahrt zu den Garagen und Zugang zum Haus, selbst zu übernehmen, da wir uns Kosten sparen möchten. Davon ausgenommen ist der öffentliche Gehweg VOR dem Haus, den lassen wir von einer Firma räumen!
Unser Vermieter hat uns jetzt Angst gemacht, dass wir, sollte einer dritten Person auf dem Grundstück Schaden entstehen (durch Glätte etc.), voll dafür haften müssten!
Jedoch habe ich in meiner privaten Haftpflichtversicherung gelesen, dass ich gegen solche Schäden (verschuldet etwa durch Nicht-Schneeräumen) versichert bin! Was ist denn nun richtig?
Wir sollen unserem Vermieter eine Vereinbarung unterschreiben, in der wir die Haftung im Schadensfall übernehmen. Ist das in Ordnung?

Danke für alle Antworten!!

Hallo,

Schäden die durch ein Mehrfamilienhaus entstehen sind nur über eine Gebäudeversicherung abgedeckt und nie über die Privathaftpflicht des Mieters. Und diese Versicherung kann auf die Mieter umgelegt werden.

Schadensbeispiele:
Ziegel fällt vom Dach und trifft einen Passanten.
Postbote stolpert über eine Bodenplatte auf dem Gehweg vorm Haus aus,
die lose ist.
Rasenmäher ist im Einsatz und ein Stein spritzt in ein vorbeifahrendes Auto.
Ein Fußgänger fällt auf die Nase, da der Gehweg nicht von Schnee oder Eis gesäubert ist.

Wenn solch eine Vereinbarung unterschrieben werden würde, müsste der Schaden aus der Privatkasse der Mieter gezahlt werden.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Schäden die durch ein Mehrfamilienhaus entstehen sind nur über
eine Gebäudeversicherung abgedeckt

nur damit keine Verwirrung entsteht: Gemeint ist hier sicher die Gebäude haftpflicht versicherung, oder?

und nie über die
Privathaftpflicht des Mieters.

Das ist leider so nicht ganz richtig, denn bei dem beschriebenen Fall handelt es sich nicht um einen Schaden, der aus dem Gebäuderisiko entsteht, sondern aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Und in einem Fall, in dem der Mieter diese Nachlässigkeit zu vertreten hat, haftet er nicht nur, es ist auch über seine PHV gedeckt.
Stichwort „Haftung“: In dem beschriebenen Fall haften Vermieter und Mieter übrigens gemeinschaftlich, wenn der Vermieter seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist. Weder darf er sich blind darauf verlassen, dass seine Mieter schon räumen und streuen werden, noch darf der Mieter die ihm auferlegte Pflicht einfach ignorieren.

Wenn solch eine Vereinbarung unterschrieben werden würde,
müsste der Schaden aus der Privatkasse der Mieter gezahlt
werden.

Wie gesagt: In dem vom TO beschriebenen Fall tritt i.a.R. sehr wohl die Privathaftpflicht ein.

@TO:
Aus Ihrem Post entnehme ich eine Beunruhigung im Zusammenhang mit dem Wort „haften“. Es scheint, als hätten Sie die Sorge, dass die Privathaftpflicht grundsätzlich nicht eintreten muss, wenn Sie in Haftung genommen werden.
Diese Sorge ist im beschriebenen Fall jedoch unbegründet, da die PHV diesen deckt.
Sie sollten sich stets die Bedeutung der beiden Worte „Haftung“ und „Deckung“ vor Augen halten:
Sie sind in „Haftung“, wenn Sie für ein bestimmtes Fehlverhalten einstehen müssen und zum Schadenersatz verpflichtet sind (Verschuldenshaftung; es gibt auch noch die Gefährdungshaftung, das würde aber hier zu weit führen).
Ihre Haftpflichtversicherung gewährt hierzu - je nach zugrunde liegendem Bedingungswerk - die passende „Deckung“. Oder auch nicht. Im Einzelnen klären die Bedingungen darüber auf, ob somit Schutz besteht oder nicht…

Viele Grüße
Loroth

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Hallo.

Jedoch habe ich in meiner privaten Haftpflichtversicherung
gelesen, dass ich gegen solche Schäden (verschuldet etwa durch
Nicht-Schneeräumen) versichert bin!

Lies den Absatz bitte nochmal nach. In der Regel sind hier selbstgenutzte Einfamilienhäuser einbegriffen, sobald aber vermietet wird oder ein Mehrfamilinehaus besteht, muss hierfür eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden.
Kostenpunkt für 3 Familien ca 50 EUR im Jahr.

Wir sollen unserem Vermieter eine Vereinbarung unterschreiben,
in der wir die Haftung im Schadensfall übernehmen. Ist das in
Ordnung?

Als Eigentümer hat der Vermieter für Schäden zu haften. Erst im Nachgang kann er dann den Verantwortlichen Bewohner regressieren.
Er möchte sich nun schriftlich entlasten. Ob sowas vor Gericht Bestand hätte, weiss ich nicht.
Die Angelegenheit wäre aber, wie schon erwähnt, mit ganz geringem Aufwand durch den Abschluss einer HGH vom Tisch zu bekommen.

Danke für alle Antworten!!

Grüße aus dem Saarland

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen / Finanzen (IHK)
unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarland.de

Hallo Loroth,

Hallo Merger,

Schäden die durch ein Mehrfamilienhaus entstehen sind nur über
eine Gebäudeversicherung abgedeckt

nur damit keine Verwirrung entsteht: Gemeint ist hier sicher
die Gebäude haftpflicht versicherung, oder?

Sorry - ja ich meinte die Gebäudehaftpflichtversicherung

und nie über die
Privathaftpflicht des Mieters.

Das ist leider so nicht ganz richtig, denn bei dem
beschriebenen Fall handelt es sich nicht um einen Schaden, der
aus dem Gebäuderisiko entsteht, sondern aus einer Verletzung
der Verkehrssicherungspflicht.
Und in einem Fall, in dem der Mieter diese Nachlässigkeit zu
vertreten hat, haftet er nicht nur, es ist auch über seine PHV
gedeckt.
Stichwort „Haftung“: In dem beschriebenen Fall haften
Vermieter und Mieter übrigens gemeinschaftlich, wenn der
Vermieter seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist. Weder
darf er sich blind darauf verlassen, dass seine Mieter schon
räumen und streuen werden, noch darf der Mieter die ihm
auferlegte Pflicht einfach ignorieren.

Als Geschädigter würde ich immer den Hausbesitzer in die Pflicht nehmen und nie den Mieter, denn hier wäre der Ärger vorprogrammiert.

Ich gebe dir recht, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handeln würde,
dann könnte man den Mieter in Verantwortung nehmen.

Nur bei einem Mehrfamilienhaus möchte ich dies bezweifeln,
denn dann müsste übers Jahr ein detailierter Zeitplan aufgelegt werden.
Außerdem gibt es nicht nur Winterschäden, sondern auch wie von mir bereits geschrieben, noch viele weitere Schadensmöglichkeiten.

Wenn solch eine Vereinbarung unterschrieben werden würde,
müsste der Schaden aus der Privatkasse der Mieter gezahlt
werden.

Wie gesagt: In dem vom TO beschriebenen Fall tritt i.a.R. sehr
wohl die Privathaftpflicht ein.

Du beziehst dich hier vermutlich nur auf die Winter-Räumpflicht,
aber nicht auf sonstige Schäden.

Gruß Merger

Wir sollen unserem Vermieter eine Vereinbarung unterschreiben,
in der wir die Haftung im Schadensfall übernehmen. Ist das in
Ordnung?

Hallo,

eine solche globale Bestätigung ist natürlich Quatsch, denn die Haftung hängt ja vom Einzelfall ab, wie man so schön sagt. Euer Vermieter will dokumentieren, dass er die Verantwortung für den Winterdienst (teilweise) auf die Mieter übertragen hat, was verständlich ist.

insofern müsst/solltet Ihr nur eine solche Vereinbarung schließen. Eine Aussage zur Haftung braucht es dann nicht, denn die ergibt sich automatisch.

Grüße, M