Habe mal eine allgemeine Frage zur Privathaftpflichtversicherung bezüglich deliktsunfähige Kinder und Aufsichtspflichtsverletzung?
Drei Szenarien:
- ein Kind (3 Jahre alt) sitzt bei Ihrer Mutter auf dem Schoss. Das Kind greift die Brille des Sitznachbarn (Besucher) und zerbricht die Brille.
- ein Kind (3 Jahre alt) sitzt bei dem Besucher auf dem Schoss und greift seine Brille und zerbricht diese.
- ein Kind (3 Jahre alt) läuft durch die Wohnung und greift nach der Brille des Besuchers (der sitzt) und zerbricht diese.
Angenommen Schäden durch deliktsunfähige Kinder wären in der Privathaftpflicht der Mutter mitversichert. Muss die Privathaftpflichtversicherung in allen drei Fällen den Schaden der Brille übernehmen? Oder spricht zumindesten in Fall 1 die nicht vorhandene Aufsichtspflichtverletzung der Mutter dagegen?