Privathaftpflicht, deliktsunf. Kinder, Aufsichtspf

Habe mal eine allgemeine Frage zur Privathaftpflichtversicherung bezüglich deliktsunfähige Kinder und Aufsichtspflichtsverletzung?
Drei Szenarien:

  1. ein Kind (3 Jahre alt) sitzt bei Ihrer Mutter auf dem Schoss. Das Kind greift die Brille des Sitznachbarn (Besucher) und zerbricht die Brille.
  2. ein Kind (3 Jahre alt) sitzt bei dem Besucher auf dem Schoss und greift seine Brille und zerbricht diese.
  3. ein Kind (3 Jahre alt) läuft durch die Wohnung und greift nach der Brille des Besuchers (der sitzt) und zerbricht diese.

Angenommen Schäden durch deliktsunfähige Kinder wären in der Privathaftpflicht der Mutter mitversichert. Muss die Privathaftpflichtversicherung in allen drei Fällen den Schaden der Brille übernehmen? Oder spricht zumindesten in Fall 1 die nicht vorhandene Aufsichtspflichtverletzung der Mutter dagegen?

Angenommen Schäden durch deliktsunfähige Kinder wären in der
Privathaftpflicht der Mutter mitversichert. Muss die
Privathaftpflichtversicherung in allen drei Fällen den Schaden der Brille übernehmen?

Ja.

Oder spricht zumindesten in Fall 1 die nicht vorhandene Aufsichtspflichtverletzung der Mutter dagegen?

Nein, tut sie nicht. Entweder deckt die Versicherung aus einer Aufsichtspflichtverletzung der Mutter oder weil schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind.

Hallo,

abgesehen davon: wenn das Kind auf dem Schoss der Mutter sitzt!!! mehr Aufsicht geht ja kaum noch.

Gruß
tycoon

darum gehts doch: wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist, zahlt dann die Versicherung?

Wenn die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist, gibts nämlich normalerweise keine Leistung. Darum gibts ja den im Ursprungspost angegebenen Einschluss deliktunfähiger Kinder. Dann ist das auch wieder abgedeckt.

Grüße, Bernhard

D. h. wenn die Klausel „deliktunfähige Kinder“ vereinbart gilt, dann ist es völlig egal, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht und die Versicherung muss zahlen?!?

Ja so ists.

meist gibts die sogar kostenlos bei Familienversicherungen. Und wenn man schon dabei ist, auch darauf achten, dass Schäden bei Gefälligkeitsleistungen mit drin sind.

Hallo,

darum gehts doch: wenn die Aufsichtspflicht nicht
verletzt ist, zahlt dann die Versicherung?

natürlich nicht!

Wenn die Mutter das Kind auf dem Schoss hat, verletzt sie doch auf gar keinen Fall ihre Aufsichtspflicht!!!

Wenn die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist, gibts
nämlich normalerweise keine Leistung.

Das ist falsch! Die Versicherung leistet. (in dem Fall Abwehr von Ansprüchen). Man haftet schlichtweg nicht!

Gruß
tycoon

Hallo,

D. h. wenn die Klausel „deliktunfähige Kinder“ vereinbart
gilt, dann ist es völlig egal, ob die Aufsichtspflicht
verletzt wurde oder nicht und die Versicherung muss zahlen?!?

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass hier ggf. eine Leistung erbracht wird, auf die der Anspruchsteller kein Recht hat!

Als Versicherungsnehmer muss ich nicht alle Schäden melden!

Ich lehne es bei meinen Kindern z.B. bei Beschädigung von „Quängelware“ im Supermarkt ab.

Gruß
tycoon